3G-Regel in Hessen

Das hessische Ministerium für Soziales und Integration teilt mit, dass in Hessen Patienten von Physiotherapiepraxen bei medizinisch notwendigen Behandlungen – also bei verordneten Leistungen – keinen 3G-Nachweis vorlegen müssen.

Alle Regelungen rund um die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus (M26)“, das im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

 

 

 

 

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