A wie Absetzung: Tipps und schnelle Hilfe

In der Reihe „Praxisgründungs-ABC“ des IFK stellen wir Ihnen die wichtigsten Punkte vor, die für Sie als Physiotherapeut mit eigener Praxis wichtig sind – und vielleicht kann auch der eine oder andere alteingesessene Praxisinhaber noch etwas lernen. Heute: A wie Absetzung.

Zur Arbeit eines selbstständigen Physiotherapeuten gehört auch die Abrechnung mit den Krankenkassen. Wenn hier einmal etwas nicht glatt läuft, ist es schnell passiert und eine Absetzung trudelt im Praxisbriefkasten ein. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch finanziell belastend. Was kann man also tun, damit es gar nicht erst so weit kommt?

Eine Absetzung erfolgt in der Regel immer dann, wenn eine abgerechnete Verordnung nicht den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie bzw. des Rahmenvertrags entspricht. Ein Beispiel ist, wenn eine Prüfpflicht nicht beachtet wurde und die Verordnung entweder nicht vollständig ausgefüllt wurde oder nicht plausibel ist. IFK-Mitglieder finden detaillierte Informationen zu den Prüfpflichten in Merkblatt A06 im internen Mitgliederbereich. Daher sollten Verordnungen grundsätzlich vor Behandlungsbeginn genau geprüft werden, um eine mögliche Absetzung zu vermeiden.

Und wenn es doch einmal zu einer Absetzung kommt? Dann hilft die IFK-Abrechnungsberatung Mitgliedern weiter. Dies gilt natürlich nicht nur für Praxisgründer, sondern auch, wenn die Praxis schon länger besteht. Manche Absetzungen lassen sich beispielsweise nachträglich „heilen“. Hier wissen die Mitarbeiterinnen der IFK-Mitgliederberatung bestens Bescheid und beraten Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft gern (Tel: 0234 97745-333, E-Mail: abrechnung@ifk.de).

Werden Sie STARTER-Mitglied und nutzen Sie die Kompetenz von physio-START. Das Team berät Sie gern (Tel: 0234 97745-111, E-Mail: gruenderzentrum@ifk.de)!

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