Ab 1. Februar 2026: Höhere Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkasse

Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die neuen Preise entsprechen weitgehend den Preisen der GKV und gelten für alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 1. Februar 2026 durchgeführt werden. 

Eine Besonderheit gegenüber der GKV ist in der Preisliste für konventionelle Verordnungen zu beachten: Mit der Position 21301 wird ein Physiotherapeutischer Befund einmal je Verordnung von der PBeaKK vergütet. Sofern bei einem Postbeamten A innerhalb eines Verordnungsfalls mehr als zehn Behandlungseinheiten durchzuführen sind, ist zudem ein weiterer (Abschluss- oder Zwischen-)Befund möglich und kann bei der PBeaKK zum aktuellen Satz von 16,50 Euro abgerechnet werden.

Alternativ zur Direktabrechnung bei der PBeaKK besteht weiterhin die Möglichkeit, Postbeamte A wie Privatversicherte zu behandeln und von ihnen Privatpreise zu verlangen. Dies ist analog zu dem Vorgehen, das bei Postbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes (Mitgliedergruppe B) vorgesehen ist. Es sollte aber in jedem Fall mit einem Behandlungsvertrag einhergehen, der vor Beginn der Behandlung mit dem Patienten geschlossen wird, sowie mit einer eindeutigen Information, dass der Versicherte gegebenenfalls entsprechende Zuzahlungen zu leisten hat. Erstattet wird ihm von der PBeaKK in diesem Fall nur der jeweilige Höchstsatz der Bundesbeihilfeverordnung.

Die dazugehörigen Preislisten für konventionelle Verordnungen sowie für Blankoverordnungen finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf unserer Webseite („Mitgliederservice“ -> „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“ -> „Postbeamten A“).

Unser Merkblatt A02 zur Abrechnung mit Privatpatienten finden IFK-Mitglieder ebenfalls im internen Mitgliederbereich auf der IFK-Webseite. Bei weiteren Fragen zur PBeaKK können Sie sich zudem an die IFK-Abrechnungshotline unter 0234 97745-333 beziehungsweise an abrechnung@ifk.de wenden.
 

Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.