Info-Blöcke

Änderungen im Nachweisgesetz – neues Merkblatt P17a

Das Nachweisgesetz gibt Arbeitgebern vor, dass wesentliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses sowie deren Änderung schriftlich festzuhalten sind. Das Nachweisgesetz dient also im Kern dazu, bestimmte Informationen für diejenigen Mitarbeiter festzuhalten, die keinen schriftlichen Arbeitsvertrag besitzen.

Seit dem 1. August 2022 gibt es jedoch Änderungen im Nachweisgesetz, die auch Einfluss auf schriftliche Arbeitsverträge haben. Entsprechende Muster müssen dann in Praxen angepasst werden. Bei einem Verstoß gegen das Nachweisgesetz drohen zukünftig sogar Bußgelder.


Im neuen Merkblatt P17a „Änderungen im Nachweisgesetz“ im IFK-Mitgliederservice finden Mitglieder eine detaillierte Übersicht der Änderungen.



Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.