AOK Baden-Württemberg zahlt Osteopathie für Kleinstkinder

Die AOK Baden-Württemberg hat den IFK darüber informiert, dass ab 1. August 2013 osteopathische Behandlungen für Kleinstkinder mit unstillbaren, dauerhaften Schrei- und Unruheattacken oder KISS-Syndrom eingeführt werden.

Hierzu bietet die AOK Ärzten und Physiotherapeuten einen entsprechenden Vertrag an.  

Voraussetzungen zur Teilnahme sind eine osteopathische Ausbildung, eine Weiterbildung zur osteopathischen Behandlung von Kindern sowie vier Praxistage in einer auf Kinderbehandlung spezialisierten osteopathischen Praxis. Interessierte Physiotherapeuten, die diese Anforderungen erfüllen, können sich an ihre AOK-Regionaldirektion wenden.

Weitere Artikel

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.