Arzneimittelgesetz mit Vorteilen

Am Donnerstag letzter Woche sah es noch trübe aus mit dem 3. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG). Die „Linke“ ließ die Beschlussunfähigkeit des Bundestags feststellen und das Gesetz geriet in die Schwebe. Am Freitagnachmittag wurde das 3. AMG jedoch im Bundestag beschlossen – mit zumindest zwei Regelungen, die auch für die Physiotherapie von Interesse sind.

Zum einen müssen Vergütungsabschlüsse der Verbände mit den Kassen bald nicht mehr den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden. Das entlastet die Bürokratie und verhindert zugleich, dass Kassen sich hinter den Aufsichtsbehörden verstecken, wenn es darum geht, angemessene Vergütungsforderungen der Verbände abzuwehren. Zum anderen kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zukünftig wissenschaftliche Untersuchungen zur Erprobung von Leistungen oder Maßnahmen in Auftrag geben oder sich sogar finanziell daran beteiligen. Voraussetzung ist, dass der G-BA zuvor zu der Feststellung gelangt ist, dass die Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, im Nutzen aber noch nicht hinreichend belegt ist. In der Physiotherapie könnte man etwa an das therapeutische Reiten denken.

Das neue Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung – also voraussichtlich in Kürze – in Kraft.

Weitere Artikel

GKV neu denken: Prozesse digital vereinfachen

2026 | 15.06. Bürokratische Prozesse verursachen im Gesundheitswesen einen enormen Zeit- und Kostenaufwand. Auch im Heilmittelbereich ist dies seit langem ein Schmerzpunkt. Bürokratieabbau könnte helfen, den Finanzdruck im GKV-System zu verringern.

Hanau: Physiotherapie im Dialog mit der Politik

2026 | 12.06. Im Wahlkreis Hanau & Region hatten IFK-Mitglied Eva-Maria Herrmann und ihre Kollegin Kerstin Sewczyk die Möglichkeit, im Rahmen einer Bürgersprechstunde ein Gespräch mit Bundestagsmitglied Pascal Reddig (CDU) zu führen. Insbesondere beim Thema Vergütung konnten sie deutlich machen, dass im Bereich der Physiotherapie über viele Jahre hinweg eine Unterfinanzierung bestanden hat. Hier zeigte Reddig Verständnis für die Belange der Heilmittelerbringer.