Arzneimittelgesetz mit Vorteilen

Am Donnerstag letzter Woche sah es noch trübe aus mit dem 3. Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (AMG). Die „Linke“ ließ die Beschlussunfähigkeit des Bundestags feststellen und das Gesetz geriet in die Schwebe. Am Freitagnachmittag wurde das 3. AMG jedoch im Bundestag beschlossen – mit zumindest zwei Regelungen, die auch für die Physiotherapie von Interesse sind.

Zum einen müssen Vergütungsabschlüsse der Verbände mit den Kassen bald nicht mehr den Aufsichtsbehörden vorgelegt werden. Das entlastet die Bürokratie und verhindert zugleich, dass Kassen sich hinter den Aufsichtsbehörden verstecken, wenn es darum geht, angemessene Vergütungsforderungen der Verbände abzuwehren. Zum anderen kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zukünftig wissenschaftliche Untersuchungen zur Erprobung von Leistungen oder Maßnahmen in Auftrag geben oder sich sogar finanziell daran beteiligen. Voraussetzung ist, dass der G-BA zuvor zu der Feststellung gelangt ist, dass die Leistung das Potential einer erforderlichen Behandlungsalternative bietet, im Nutzen aber noch nicht hinreichend belegt ist. In der Physiotherapie könnte man etwa an das therapeutische Reiten denken.

Das neue Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung – also voraussichtlich in Kürze – in Kraft.

Weitere Artikel

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.