Befundposition – Einstieg geschafft

Der IFK konnte in sehr guter Kooperation mit der IKK Brandenburg und Berlin im Pilotprojekt erstmalig eine vertragliche Regelung zur Befundposition für Physiotherapeuten abschließen.

Damit setzt der IFK mit seinen Partnern erneut Maßstäbe in der Interessenvertretung der Physiotherapie und ebnet den Weg für eine weitere Qualitätssteigerung in der Behandlung und der Vergütung der physiotherapeutischen Untersuchung.
Bisher ist für die Befundung kaum Zeit und Gebühr eingeplant, in dem Pilotprojekt mit der IKK Brandenburg und Berlin sieht die Gebührenordnung nun eine zusätzliche Vergütung für die Befunderhebung vor. Der Physiotherapeut untersucht den Patient dabei entsprechend der ärztlichen Diagnose und beachtet die Symptome. Daraufhin kann der Physiotherapeut den Patienten besser beraten und ein individuelles Programm zusammenstellen.
Die neue Leistungsposition gilt ab dem 1. April 2014 und lautet „Gebühr erhöhter Aufwand für Befunderhebung“. Sie kann einmal pro Regelfall abgerechnet werden und stellt noch keine komplette Befundposition dar. Die Ergebnisse bestimmen die nähere Ausgestaltung der Position sowie eine abgestimmte Preisfindung, die dann bis zum Juli 2015 erfolgen soll. Damit wäre erstmals eine eigenständige Befundposition in der gesetzlichen Krankenversicherung für Physiotherapie eingeführt.
Näheres zum Einstieg in die Befundposition lesen Sie in der nächsten Ausgabe des IFK-Magazins physiotherapie.

Weitere Artikel

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.