Betrugsfalle Gewerbeindex

Vorsicht bei Schreiben von „Regista.online“ oder „Gewerbe-Meldung.de“: Wer dem Aufruf folgt, die eigenen Unternehmensangaben für einen zentralen Gewerbeindex der jeweiligen Stadt zu vervollständigen und den Brief ausgefüllt zurückzusenden, der stimmt damit automatisch einem Abonnement in Höhe eines vierstelligen Betrags zu. Der IFK warnt daher ausdrücklich davor, das Schreiben zu beantworten.

Hinter beiden Firmennamen steckt die Firma „Europe REG Services Ltd“ mit Sitz in Malta, die u. a. auch zahlreichen Physiotherapie-Praxen eine „Eilige Benachrichtigung“ zusendet. Die Masche der Betrüger ist grundsätzlich immer, dass sich Unternehmen unwissentlich für ein teures Abonnement in einem Register anmelden. Die Wege sind allerdings vielfältig: Die Schreiben erfolgen sowohl auf dem Postweg als auch als Fax oder E-Mail.

Seit einiger Zeit erhalten Physiotherapie-Praxen immer wieder solche behördlich aussehenden Aufrufe, sich in ein Branchenbuch oder Gewerbe-Register einzutragen. Seien Sie also grundsätzlich auf der Hut und unterschreiben nicht vorschnell Formulare, bei denen es sich angeblich nur um die Vervollständigung der Praxisdaten handelt. Lesen Sie in jedem Fall auch das Kleingedruckte sorgfältig durch. Je weniger Adressaten auf solche Geschäftsideen hereinfallen, umso größer ist die Chance, dass diese Firmen irgendwann aufgeben!
Bei Fragen zum Thema können IFK-Mitglieder gern das Referat Recht kontaktieren, das Ihnen gern weiterhilft.

Ein Beispiel-Schreiben können Sie mit Klick auf das Bild einsehen:

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.