BMG gibt neue Heilmittel-Richtlinie frei

Im Gemeinsamen Bundesausschuss wurde am 19. September 2019 die überarbeitete Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) beschlossen. Diese wurde nun vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) mit wenigen Änderungsempfehlungen freigegeben und wird somit in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Mit dieser Veröffentlichung wird die neue HeilM-RL dann auch offiziell verabschiedet.

Endgültig in Kraft treten werden die meisten Neuregelungen allerdings erst zum 1. Oktober 2020, insbesondere um die Ärztesoftware entsprechend anpassen zu können. Eine Ausnahme bieten die Diagnosen für die Manuelle Lymphdrainage (MLD), die bereits zum 1. Januar 2020 um Lipödeme ergänzt werden.



Am Stellungnahmeverfahren zur HeilM-RL war auch der IFK über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) beteiligt. Auch wenn nicht alle Wünsche des SHV erfüllt wurden, werden die Änderungen an der HeilM-RL Erleichterungen für Therapeuten bringen und damit die Patientenversorgung mit Heilmitteln optimieren.



Auch die Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte befindet sich gerade in der Überarbeitung und soll gleichermaßen zum 1. Oktober 2020 aktualisiert in Kraft treten. Im Dezember 2019 findet hierzu das Stellungnahmeverfahren statt, bei dem der IFK erneut über den SHV seine Forderungen einbringen wird.



IFK-Mitglieder können die wichtigsten Eckpunkte der neuen HeilM-RL schon jetzt nach dem Login im internen Bereich der IFK-Internetseite unter "IFK-Medien - IFK-Info 2019" einsehen. Sie werden zudem in der kommenden Ausgabe des IFK-Fachmagazins physiotherapie veröffentlicht.


Weitere Artikel

Beitritt Bundesverband Managed Care (BMC): IFK jetzt Mitglied

2025 | 22.04. Seit Ende letzten Monats ist der IFK offiziell eines von über 250 Mitgliedern des Bundesverbands Managed Care (BMC) und kann somit vom vielfältigen Wissens- und Erfahrungsschatz des Netzwerks – bestehend aus zahlreichen Institutionen und Organisationen des Gesundheitswesens – profitieren.

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.