Bremen und Rheinland-Pfalz erhöhen ihre Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen

Zum 1. Februar 2026 haben nun auch Bremen und Rheinland-Pfalz eine Erhöhung ihrer Beihilfesätze angekündigt.

Das Besondere: Bremen richtet sich seit dem 1. Januar 2026 nach der Bundesbeihilfeverordnung. Dadurch erfolgt in Bremen eine automatische Anhebung der Höchstbeträge, sobald das Bundesministerium des Innern seine Verordnung anpasst.

Sie finden die aktualisierten Verordnungen im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Webseite unter „Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften“.

Weitere Artikel

Sie sind am Zug – Vorbereitungen für den TI-Anschluss

2026 | 14.09. Der TI-Anbindungsprozess ist mehrstufig. Einige Vorgänge sind innerhalb weniger Minuten abgearbeitet, andere können – durch zwischenzeitliche Wartezeiten – erfahrungsgemäß mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Stellen Sie sich einfach vor, Sie würden ein Brettspiel spielen, dessen Spielfelder unterschiedliche Schweregrade aufweisen.

Was bewegt die Physiotherapie?

2026 | 09.09. Die neue physiotherapie ist da! Auch in dieser Ausgabe erwarten Sie spannende Themen aus Praxis, Berufspolitik, Recht und Wissenschaft – mit aktuellen Informationen, konkreten Tipps und interessanten Einblicken. Hier schon einmal ein kleiner Vorgeschmack.