Bundeshöchstpreise veröffentlicht

Wie bereits angekündigt (wir berichteten hier) hat der GKV-Spitzenverband jetzt die Bundeshöchstpreise veröffentlicht.
Der genaue Stichtag, ab wann die neuen Vergütungssätze abgerechnet werden dürfen, ist den bestehenden Verträgen mit den jeweiligen Krankenkassen zu entnehmen, die – unter Berücksichtigung der auf den Bundeshöchstsatz anzupassenden Preise – noch bis zum kommenden Jahr weiter gelten.

IFK-Mitglieder werden in den nächsten Tagen zu den konkreten Preisen und Regelungen in ihrem Bundesland detaillierte Informationen zugeschickt bekommen. Die aktuellen Preislisten finden Sie hier im Mitgliederbereich der IFK-Homepage. Bei Rückfragen können sich Mitglieder zudem an die IFK-Expertenhotline 0234 97745-333 wenden.

Weitere Artikel

Bundestag verschiebt TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringer

2025 | 06.11. Im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ hat der Bundestag in seiner heutigen Sitzung die Anbindungsfrist an die Telematikinfrastruktur für Heilmittelerbringer verschoben. Erst zum 1. Oktober 2027 sind Physiotherapeuten und Angehörige der weiteren Heilmittelbereiche verpflichtet, sich an die TI anzuschließen.

IFK-Fachmagazin: Novemberausgabe erschienen

2025 | 04.11. Schon wieder geht ein Kalenderjahr dem Ende entgegen, spannend bleibt es aber bis zuletzt und so manche Themen werden die Physiotherapie auch im kommenden Jahr begleiten. Mehr dazu erfahren Sie in der neuen Ausgabe des IFK-Magazins, die Mitgliedern kostenlos per Post zugestellt wird und auch online aufrufbar ist.