Bundesrahmenvertrag und Preislisten für IFK-Mitglieder verfügbar

Am 1. August 2021 wird ein bundeseinheitlicher Rahmenvertrag samt neuer Preislisten in Kraft treten. Die entsprechenden Dokumente sind nun zwischen dem GKV-Spitzenverband und den maßgeblichen Verbänden finalisiert und bereits an die IFK-Mitglieder verschickt worden. Sie stehen zudem im internen Bereich der IFK-Internetseite zur Verfügung.

Den neuen Bundesrahmenvertrag können IFK-Mitglieder unter „Mitglieder-Service – Rahmenvertrag/Preislisten/Beihilfevorschriften“ herunterladen. Dort finden sie auch die Preislisten und die Anerkenntniserklärung. Sämtliche Merkblätter, die im Zusammenhang mit dem Bundesrahmenvertrag stehen, wurden aktualisiert und können im physioservice heruntergeladen werden. IFK-Mitglieder können die Merkblätter auch kostenfrei in der IFK-Geschäftsstelle bestellen, E-Mail: ifk@ifk.de oder Tel.: 0234 97745-0.

 

IFK-Mitglieder, die solche Informationen künftig per E-Mail erhalten möchten, können gern ihr Einverständnis dazu geben. Informationen gibt es unter www.ifk.de/email-benachrichtigungen.

 

 

Alle Praxisinhaber, die ihre Zulassung vor dem Inkrafttreten des neuen Bundesrahmenvertrags (1. August 2021) erhalten haben, müssen dem neuen Vertrag binnen sechs Monaten zustimmen. Dann gilt die bereits erteilte Zulassung unverändert fort. Der IFK bietet seinen Mitgliedern an, die Anerkenntnis des neuen Rahmenvertrags zu übernehmen. In diesem Fall müssen Mitglieder dem Verband eine Vollmacht für das Zulassungsportal der ARGEn Heilmittel erteilen. Der Vordruck zur Vollmacht kann auf der IFK-Internetseite unter „Beruf – Existenzgründung“ heruntergeladen werden.

 

 

Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: abrechnung@ifk.de, Tel.: 0234 97745-333.

 

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.