Bundestag stimmt über Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ab

Am heutigen Donnerstag wird im Bundestag über das neue Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November 2021 abgestimmt.

Ziel ist es, einen bundeseinheitlich anwendbaren Katalog möglicher Schutzvorkehrungen zu schaffen, mit dem je nach Entwicklung der Corona-Lage erforderliche Maßnahmen ergriffen werden können. Zentrale Punkte, über die in der heutigen Sitzung des Bundestags diskutiert wird, sind unter anderem eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie die (Wieder-)Einführung einer Homeofficepflicht.

 

Nach der Abstimmung im Bundestag wird über den Gesetzesentwurf in der morgigen Sitzung des Bundesrates abgestimmt. Da der Bundesrat die Regelungen möglicherweise blockieren wird, ist derzeit noch unklar, in welcher Gestalt das Gesetz genau in Kraft treten wird. Der IFK wird die Entwicklung verfolgen und berichten.

 

 

Alle neuen Regelungen finden IFK-Mitglieder nach Inkrafttreten des Gesetzes im Merkblatt „Coronavirus (M26)“, das im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite heruntergeladen oder in der Geschäftsstelle angefordert werden kann. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.