Bundestag und Bundesrat beschließen Impfpflicht für Gesundheitsberufe

Am heutigen Freitag, dem 10. Dezember, haben Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgestimmt. Damit wurden auch Änderung am bestehenden Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Viele davon betreffen auch die Physiotherapie.

Die wichtigste Neuerung ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Mitarbeiter in Gesundheits- und Pflegeberufen. Dazu gehören unter anderem Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Heilberufepraxen und Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Bis zum 15. März 2022 müssen demnach alle in den entsprechenden Berufen Arbeitenden einen Impf- oder Genesenennachweis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen. Dies gilt in Physiotherapiepraxen also sowohl für Beschäftigte (einschließlich Schüler und Reinigungspersonal) als auch Praxisinhaber.

 

Weiterhin wurden von Bundestag und Bundesrat Konkretisierungen zur Testpflicht von Angestellten und zur Dokumentationspflicht der Arbeitgeber verabschiedet.

 

 

Alle neu beschlossenen Regelungen wurden im Merkblatt „Coronavirus (M26)“ aktualisiert.

 

 

IFK-Mitglieder können das Merkblatt „Coronavirus (M26)“ im Physioservice im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der Geschäftsstelle anfordern. Bei Fragen wenden sich IFK-Mitglieder bitte an die IFK-Mitgliederberatung, E-Mail: ifk@ifk.de, Tel.: 0234 97745-0.

 

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.

Preise der Postbeamtenkrankenkasse steigen ab 1. Mai 2025

2025 | 30.04. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die dazugehörigen Preislisten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf unserer Webseite.