Corona-Impfung: Höchste Priorität für in Alten- und Pflegeeinrichtungen tätige Physiotherapeuten

Physiotherapeuten, die Patienten in Alten- und Pflegeeinrichtungen behandeln, haben mit höchster Priorität Anspruch auf eine Schutzimpfung gegen das Coronavirus. Das bestätigte das Bundesministerium für Gesundheit gegenüber dem Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV).

Die Corona-Impfverordnung zählt zu der Gruppe mit „höchster Priorität“ Personen, die „in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen […] tätig sind“. Dazu gehören also auch Physiotherapeuten, die Patienten in Alten- und Pflegeheimen behandeln.

 

Alle übrigen Physiotherapeuten dürfen sich mit „hoher Priorität“ impfen lassen. Sie gehören zu Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen tätig sind, in denen ein hohes oder erhöhtes Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoS-2 besteht. (siehe IFK-Meldung „Coronavirus-Impfverordnung – Physiotherapeuten haben hohe Priorität“ vom 22.12.2020)

 

 

Die Umsetzung der Corona-Impfverordnung obliegt den Bundesländern. Es bleibt demnach noch abzuwarten, wie die Impfzentren vor Ort die Verordnung im Detail umsetzen. Der IFK wird dazu schnellstmöglich informieren.

 

 

Die Coronavirus-Impfverordnung ist auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums online abrufbar.

 

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.

Preise der Postbeamtenkrankenkasse steigen ab 1. Mai 2025

2025 | 30.04. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die dazugehörigen Preislisten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf unserer Webseite.