Corona-Maßnahmen: Rückmeldungen der Länder stehen noch aus

Seit dem 2. November gelten deutschlandweit weitere Maßnahmen, mit der die Ausbreitung der Corona-Pandemie eingeschränkt werden sollen. Welche Auswirkungen das für Physiotherapiepraxen hat, ist noch nicht für jedes Bundesland abschließend geklärt. Der IFK informiert jeweils auf seiner Internetseite, sobald dazu gesicherte Informationen vorliegen.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 28. Oktober zwar beschlossen, dass „medizinisch notwendige Behandlungen“ weiterhin möglich sein sollen. Dazu gehört explizit auch die Physiotherapie, deren Systemrelevanz damit erneut unterstrichen wird. Die Hoheit für Regelungen zum Infektionsschutz liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Diese können also – unabhängig vom Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz – eigene, länderspezifische Regelungen treffen, die im Einzelfall Einschränkungen für Physiotherapeuten bedeuten können.

 

Dem IFK liegen die Corona-Schutzverordnungen aus allen deutschen Bundesländern vor. Allerdings waren nicht alle so eindeutig formuliert wie beispielsweise die aus Nordrhein-Westfalen, die keinerlei Einschränkungen für die Ausübung der Physiotherapie vorsieht (siehe auch hier).

 

 

In den übrigen Ländern sind die Voraussetzungen für die Physiotherapie leider nicht so eindeutig. Der IFK ist derzeit dabei, rechtssicher abzuklären, welche Bereiche der Therapie oder der Prävention in den Bundesländern zulässig bzw. vorübergehend unzulässig sind.

 

 

Sobald verbindliche Rückmeldungen der Landesregierungen vorliegen, veröffentlicht der IFK diese im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das ständig aktualisiert wird und nach dem Login im Physioservice abrufbar ist.

 

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