Corona-Merkblatt aktualisiert

Der IFK hat sein Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) ergänzt. Es enthält nun unter anderem Infos zur Anordnung von Betriebsferien und informiert über mögliche Kontrollen des Ordnungsamtes.

Das IFK-Rechtsreferat weist darauf hin, dass auch bei solchen Kontrollen die therapeutische Schweigepflicht eingehalten werden muss. Mitarbeiter des Ordnungsamts sind nicht berechtigt, Einsicht in Verordnungen zu nehmen. Näheres zur therapeutischen Schweigepflicht steht in der Ausgabe PT 2-20 des IFK-Fachmagazins physiotherapie auf den Seite 32 bis 35. 


Das Merkblatt umfasst damit Informationen zu den folgenden Themen:


  • Coronavirus: Was tun?
  • Was sind Coronaviren?
  • Trotz Allgemeinverfügungen: Physiopraxen dürfen geöffnet bleiben
  • Medizinisch dringend erforderliche ambulante Physiotherapie – in Zeiten der Corona-Pandemie
  • Prävention, aber keine Panik!
  • Was tun bei Krankheitsgefühl?
  • Was können Praxisinhaber nun konkret tun?
  • Kann der Praxisinhaber haftbar gemacht werden, wenn sich ein Mitarbeiter in der Praxis mit Covid 19 ansteckt?
  • Schließung von Fitnessstudios – Auswirkungen auch auf Physiotherapiepraxen?
  • Ordnungsamt kontrolliert Physiotherapiepraxen
  • Dürfen Physiotherapeuten weiterhin Pflege- und Altenheime besuchen, um dort Patienten zu behandeln?
  • Was tun bei Kontakt zu einem Infizierten oder Rückkehr aus einem Risikogebiet?
  • Was tun bei angeordneter Quarantäne?
  • Wer bezahlt im Fall einer Quarantäne?
  • Kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?
  • Was tun, wenn das Kind unter Quarantäne gestellt wird?
  • Schließung von Kindertagesstätten und Schulen
  • Bürokratische Erleichterungen
  • Zwischenabrechnungen
  • Telemedizin
  • Wo gibt es weitere Informationen?
  • Anlagen
    • Anlage 1: Empfehlungen 1 für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARSCoV-2 (Corona) Stand: 16.03.2020/15:00 Uhr
    • Anlage 2: Empfehlungen2 für den Heilmittelbereich aufgrund des Ausbruchs von SARSCoV-2 (Corona) Stand: 18.03.2020/18:00 Uhr
    • Anlage 3 Hygienehinweise Handzettel DIN A4 Farbig/Graustufen
    • Anlage 4 Hygienehinweise Plakat DIN A3 Farbig/Graustufen
    • Anlage 5 Liste zertifizierter Videodienstanbieter
    • Anlage 6 Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei einer Ausgangssperre (Blanko)

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!!! Coronavirus: Wichtige Hinweise zur Erreichbarkeit des IFK !!!


IFK-Mitglieder finden stets die aktuellste Version des Merkblatts „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26) nach dem Log-in im physioservice. Der Nutzername entspricht der Mitgliedsnummer. Diese ist auf den IFK-Rechnungen zu finden. Wer sein Passwort vergessen hat, dem hilft ein Klick auf die Schaltfläche „Passwort zurücksetzen“. Es wird dann automatisch ein Link an die beim IFK hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Wer darüber hinaus noch Fragen zum Coronavirus hat, kann sich selbstverständlich gern an die IFK-Geschäftsstelle wenden.


Aufgrund des enormen Anfragenaufkommens hat der IFK seine Beratungszeiten bis auf Weiteres verlängert: Das IFK-Team steht ab sofort montags bis freitags zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung. IFK-Mitglieder senden am besten eine kurze E-Mail mit ihrem Anliegen, dem Namen, auf den die Mitgliedschaft läuft, oder der Mitgliedsnummer und einer Rückrufnummer an ifk@ifk.de, an abrechnung@ifk.de oder direkt an den gewünschten Mitarbeiter der Geschäftsstelle. Jede Anfrage wird schnellstmöglich beantwortet.


Die IFK-Geschäftsstelle bleibt bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, sodass zunächst keine Fortbildungen und Veranstaltungen stattfinden können.


Der IFK stellt laufend neue Inhalte auf seiner Internetseite zur Verfügung. Wer keine Aktualisierung verpassen möchte, lädt sich am besten die IFK-App herunter (zum App-Store, zu Google Play) oder folgt dem IFK auf Facebook (zur IFK-Facebook-Seite).

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