Corona-Schnelltests für Physiotherapiepraxen

Auch Inhaber von Physiotherapiepraxen und ihre Mitarbeiter können nun unter bestimmten Voraussetzungen einmal pro Woche kostenlos Antigen-Schnelltestungen in Anspruch nehmen. Die Testung kann in einer Arztpraxis oder einem Testzentrum stattfinden. Dafür ist es nicht erforderlich, dass Praxisinhaber ein eigenes Testkonzept erstellen und vom Gesundheitsamt genehmigen lassen.

Das ist in der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundesministeriums für Gesundheit geregelt. Zu den darin erwähnten Einrichtungen und Unternehmen zählen auch Physiotherapiepraxen.

 

Bei einem Schnelltest wird von medizinisch geschultem Personal ein Abstrich im Nasenrachenraum vorgenommen, der dann auf SARS-CoV-2-Eiweiße untersucht wird. Im Gegensatz zum PCR-Test kann der Schnelltest außerhalb eines Labors ausgewertet werden, sodass das Ergebnis bereits nach wenigen Minuten vorliegt.

 

 

Weitere Informationen zu den Antigen-Schnelltests, zu den Testmöglichkeiten und zu den Rechten und Pflichten der Praxisinhaber erhalten IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M 26), das nach dem Log-in im internen Bereich der Internetseite zu finden ist.

 

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