Diagnoseliste für langfristigen Heilmittelbedarf erweitert

Seit dem 1. Januar 2023 gibt es weitere Diagnosen, bei denen von einem langfristigen Heilmittelbedarf auszugehen ist. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die entsprechende Diagnoseliste ergänzt und nun veröffentlicht. Neu aufgenommen wurden unter anderem weitere neuromuskuläre Erkrankungen aus den Bereichen der Neuropathien, Myopathien und Myasthenie sowie Mehrfachamputationen an Armen und Beinen.

Bei allen Erkrankungen in der Diagnoseliste gilt der langfristige Heilmittelbedarf für gesetzlich Versicherte von vornherein als genehmigt. Physiotherapie kann somit wiederholt für jeweils zwölf Wochen verordnet werden – und das von der ersten Verordnung an.

Die erweiterte Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf gibt es hier im Aufklappmenü „Langfristiger Heilmittelbedarf“.

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2025 | 09.04. Vom 8. bis 10 Mai 2025 ist der IFK auf der therapie Leipzig am Gemeinschaftsstand des Spitzenverbands der Heilmittelverbände (SHV) vertreten. Interessierte sind herzlich eingeladen, den Stand zu besuchen (Halle 1, Stand H38) und in den persönlichen Austausch mit den Mitarbteitern des IFK zu treten.

DGUV und Bundesbeihilfe: Erhöhung angekündigt

2025 | 04.04. Nachdem die Preise in der GKV per Schiedsspruch zum 1. April 2025 gestiegen sind, greift nun ein Automatismus, der 2023 durch den Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinbart worden ist. Danach werden die DGUV-Preise für alle Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab dem 1. Mai 2025 erhöht.