DRV nimmt Stellung zu freier Mitarbeit

Der IFK hat eine ausführliche Antwort der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) zum Themenkomplex freier Mitarbeiter erwirkt. In ihrem Antwortschreiben bestätigt die Grundsatzabteilung der DRV, dass Physiotherapeuten weiterhin als freie Mitarbeiter tätig sein können, und liefert wichtige Argumentationsstützen für zukünftige Streitfälle.

Zur Erinnerung: Vielen Praxisinhabern und freien Mitarbeitern bereitete die aktuelle Verwaltungspraxis der DRV zur Scheinselbstständigkeit große Sorgen. IFK-Mitglieder berichteten, dass ein Großteil an Statusfeststellungsverfahren trotz gesetzlicher Möglichkeit negativ beschieden würde. Daher hat sich der IFK unlängst mit einem offiziellen Schreiben an das Direktorium der DRV gewandt. Schließlich darf sich die Branche eine solche Handlungsweise, die für Praxisinhaber und freie Mitarbeiter eine immense finanzielle Belastung bedeutet und zu unangenehmen  Einschränkungen der Berufsausübung führt, nicht länger interventionslos ansehen.

Die DRV hat nun die rechtliche Linie des IFK bestätigt: „Dass faktisch die Möglichkeit, als selbstständiger Physiotherapeut für andere Praxen und Einrichtungen arbeiten zu können, abgeschafft worden sei, (…) erweist sich (…) als nicht zutreffend“, heißt es wörtlich im Antwortschreiben. Darüber hinaus betont die DRV, dass die Statusbeurteilung jeweils einzelfallbezogen und eng an der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts orientiert zu erfolgen hat. Das entspricht ebenfalls der Rechtslage.

IFK-Mitglieder können sich für nähere Informationen gern an das Referat Recht wenden, auch um Einblick in das gesamte Schreiben nehmen zu können und die Argumentation der DRV für Anhörungs- und Widerspruchsverfahren oder für Betriebsprüfungen zu nutzen.

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