E-Health-Gesetz vernachlässigt Gesundheitsfachberufe

Vom nun beschlossenen „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen (E-Health-Gesetz)“ profitieren allein die Ärzte und Krankenhäuser. Denn sie können auf die patienten- und leistungsbezogenen Informationen auf der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen. Den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen werden hingegen nur sehr eingeschränkte Zugriffsmöglichkeiten auf diese Daten eingeräumt.

Die Kernforderungen nach einem Zugriff auf Stammdaten sowie nach Fristen für den Zugang zur Telematikinfrastruktur blieben unberücksichtigt. Physiotherapeuten entsteht ein erheblicher Mehraufwand, wenn sie die Versichtertenstammdaten, wie etwa den Versicherten- und Zuzahlungsstatus nicht automatisch auslesen, sondern nur abtippen können. Sind auf eigene Kosten Hard- und Software für die jeweiligen Kartengenerationen angeschafft worden, macht sie das neue Gesetz in der Physiotherapiepraxis überflüssig.

Bereits im Februar hatte der Fachbeirat, der den Aufbau des länderübergreifenden elektronischen Gesundheitsberuferegisters begleitet (eGBR-Fachbeirat), unter Mitarbeit des IFK eine ausführliche und konstruktive Stellungnahme zum Gesetzentwurf an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt und wesentliche Änderungen verlangt. Der Beirat hatte insbesondere kritisiert, dass die  Zugriffsrechte der Gesundheitsfachberufe und Gesundheitshandwerke auf die Telematikinfrastruktur unter dem Blickwinkel der Qualität und Effizienz der Versorgung unzulänglich seien. „Hat ein Patient zum Beispiel eine Knieverletzung, sollte der Physiotherapeut, wenn vorhanden, Röntgen-Bilder einsehen können. Hat dieser Patient eine Verordnung über gerätegestützte Krankengymnastik, wäre es zudem sinnvoll, dass der Therapeut über die elektronische Gesundheitskarte erfahren kann, ob Herz-Kreislauf-Probleme bestehen“, argumentiert IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger aus physiotherapeutischer Sicht.

Alle seine Optimierungsvorschläge fielen jedoch unter den Tisch. Der Gesetzgeber beschränkt sich darauf, bis auf Weiteres nur Vertragsärzten und Krankenhäusern den vollen Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte und die Telematikinfrastruktur zu gewähren. Damit wird das Gesetz seinem Anspruch auf Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung nicht gerecht. Die Politik hat wieder einmal eine Chance verpasst, die Gesundheitsversorgung nicht länger an Sektorengrenzen, sondern am Patienten zu orientieren.

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