Erweiterung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf (LHB)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Diagnoseliste für den langfristigen Heilmittelbedarf (LHB) um die Indikation „Periodische Lähmung“ erweitert. Grundlage hierfür ist die aktuelle S1-Leitlinie „Myotone Dystrophien, nicht-dystrophe Myotonien und periodische Paralysen“, die eine regelmäßige, lebenslange physiotherapeutische Behandlung zur Vermeidung von Kontrakturen und zur Stabilisierung der Muskelkraft empfiehlt.

Die „Periodische Lähmung“ ist ab dem 1. Juli als LHB-relevante Diagnose in der Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie gelistet. Ein Antrag auf Genehmigung durch die Krankenkasse ist somit nicht erforderlich, sofern die Diagnose entsprechend dokumentiert ist.

Bei einer Verordnung im Rahmen des LHB können Heilmittel für einen Zeitraum von bis zu zwölf Wochen ausgestellt werden. Die maximale Verordnungsmenge richtet sich nach der angegebenen Therapiefrequenz. Verordnungen, die unter BVB (Besonderer Verordnungsbedarf) oder LHB fallen, werden nicht im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsprüfungen berücksichtigt.

Die aktualisierte Diagnoseliste inklusive der neuen Ergänzungen ist ab dem 1. Juli 2025 auf der IFK-Website unter dem Menüpunkt Ihr Verband – Beruf – Wissen abrufbar. Weitere Informationen zu BVB und LHB finden sich im IFK-Merkblatt B06 „Richtgrößen“, das Mitglieder im geschützten Bereich der Webseite herunterladen oder kostenfrei über die IFK-Geschäftsstelle beziehen können.

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