Fehlerhafte Verordnungsvordrucke aufgetaucht

Dem IFK ist aus seiner Mitgliedschaft zugetragen worden, dass Patienten vereinzelt mit neuen Verordnungsvordrucken (Muster 13) in die Physiotherapiepraxen kommen, die erst ab dem 1. Januar 2021 gültig sind. Ursprünglich sollten diese seit dem 1. Oktober 2020 gelten, weshalb sie von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bereits veröffentlicht wurden. Durch die Verschiebung der neuen Heilmittel-Richtlinie auf den 1. Januar 2021 wurde aber gleichzeitig auch die Gültigkeit der Vordrucke auf diesen Termin verlegt.

Wichtig: Die Vordrucke dürfen auf keinen Fall jetzt schon verwandt werden, da einige wesentliche Felder fehlen, die erst ab Januar 2021 wegfallen (z. B. Erst-, Folgeverordnung, Verordnung außerhalb des Regelfalls). Betroffene Ärzte müssen die Verordnung auf den aktuellen Vordruckmustern ausstellen und ggf. ihren Software-Hersteller kontaktieren, damit dieser den Fehler in der Ärztesoftware beheben kann. Ärzte können ferner an die KBV verwiesen werden oder auf die folgende Veröffentlichung der KBV: https://www.kbv.de/html/22246.php

 

Weitere Informationen zu den Neuerungen der Heilmittel-Richtlinien ab dem 1. Januar 2021 finden sich im Merkblatt A20, das IFK-Mitglieder im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder kostenlos in der IFK-Geschäftsstelle (ifk@ifk.de) anfordern können.

 

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.