csm_2019_Geschaeftsstelle-1_c2ec3722fc.jpg

Heilmittel-Richtlinien treten erst am 1. Januar 2021 in Kraft

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dem Antrag zugestimmt, das Inkrafttreten der Heilmittel-Richtlinien der Ärzte und Zahnärzte vom 1. Oktober 2020 auf den 1. Januar 2021 zu verschieben. Diesen Antrag hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eingebracht. Grund dafür ist, dass nicht alle Softwarehäuser der ärztlichen Praxisverwaltungssoftware, die Vorgaben der neuen Heilmittel-Richtlinien rechtzeitig umgesetzt haben.

 

 

Foto: G-BA

 

 

„Das ist für uns Therapeuten eine große Enttäuschung, führt in den Praxen zu völligem Unverständnis und macht am Ende wütend. Und das zu Recht“, kritisierte Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK). „Es war lange genug bekannt, dass sich die Heilmittel-Richtlinien ändern werden. Nun sind wir Therapeuten die Leidtragenden, weil die geplanten Bürokratieerleichterungen erst deutlich später in Kraft treten können.“

 

 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und der IFK haben deshalb bereits in der vergangenen Woche Gespräche mit den politischen Entscheidungsträgern und dem GKV-Spitzenverband geführt und dabei auf die ärgerliche Situation hingewiesen.

 

 

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) teilt die grundsätzliche Einschätzung der Therapeuten und hat daher am 3. September 2020 bereits alle maßgeblichen Verbände in einer Videokonferenz über den Stand der Dinge informiert und Unterstützung angekündigt. Im Rahmen dieser Konferenz hat auch der GKV-Spitzenverband dargestellt, dass er diese Verschiebung angesichts der zahlreichen Praxisprobleme zwar mittragen kann, jedoch damit genauso unzufrieden ist wie das BMG und die Heilmittelverbände. Darüber, wie die Unterstützung des BMG aussehen wird, wird der IFK so schnell wie möglich berichten.

 

 

Die Verschiebung der HeilM-RL hat nun zur Folge, dass auch das Inkrafttreten des neuen bundesweiten Vertrags auf den 1. Januar 2021 verschoben werden soll. Die Verbände haben heute dem BMG gegenüber deutlich gemacht, dass dies keine negativen Auswirkungen für alle Leistungserbringer haben darf. Die Gespräche hierzu werden in den nächsten Tagen mit allen Verantwortlichen fortgesetzt. Auch hier wird der IFK fortlaufend berichten.

 

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.