Heilmittelzugang in Schulen und Kindertagesstätten – Gesundheitsministerkonferenz fordert Anpassung der Heilmittel-Richtlinie

Der Heilmittelzugang für Kinder, die eine ganztägige Bildung und Betreuung in Schulen und Kindertagesstätten erhalten, soll verbessert werden. Das beschloss die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz (GMK). Konkret forderten die Gesundheitsminister der Länder, die Heilmittelerbringung in diesen Einrichtungen auch für Kinder ohne besondere Schädigungen zu ermöglichen.

Das Bundesgesundheitsministerium ist daher nun aufgefordert, zur Sicherstellung der therapeutischen Versorgung aller Kinder in Ganztagsschulen und Tagesstätten auf eine Anpassung der Heilmittel-Richtlinie beim Gemeinsamen Bundesausschuss hinzuwirken.

Das ist gut. Aber: Das geht nicht ohne eine entsprechende Vergütung. Seit in Kraft treten der Heilmittel-Richtlinie im Juli 2011 besteht für Therapeuten die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, ggf. darüber hinaus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung auch ohne Verordnung eines Hausbesuches in diesen Einrichtungen zu behandeln. Problematisch ist, dass nach Meinung der Krankenkassen ein unter diesen Voraussetzungen durchgeführter Hausbesuch in den Einrichtungen keinen Vergütungsanspruch gegenüber den Kostenträgern auslöst. Deshalb werden diese Hausbesuche nicht vergütet.

Diesen Zustand bemängelt der IFK seit langem. Insofern ist bei einer Ausweitung der Behandlungsmöglichkeiten von Kindern in Einrichtungen zwingend, dass zukünftig alle Hausbesuche die in diesem Zusammenhang erfolgen, auch angemessen vergütet werden. Dann kann der Beschluss der GMK dazu beitragen, dass die therapeutische Versorgung von Kindern, die eine ganztägige Betreuung in diesen Einrichtungen erhalten, zukunftsorientiert sichergestellt wird.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.