Hessen: medizinisch notwendige Physiotherapie

In Hessen dürfen während des Teil-Lockdowns alle physiotherapeutischen Behandlungen durchgeführt werden, die „medizinisch notwendig“, also verordnet worden sind. Das geht aus einem Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration hervor, das dem IFK vorliegt.

In Hessen darf also unter anderem Rehabilitationssport stattfinden, da es sich hier um eine medizinische Maßnahme handelt. Präventionskurse und Wellness-Behandlungen können hingegen derzeit nicht durchgeführt werden.

 

Genaueres zu diesen Regelungen sowie viele weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das ständig aktualisiert wird und nach dem Login im Physioservice abrufbar ist.

 

 

Hintergrund:

 

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 28. Oktober beschlossen, dass „medizinisch notwendige Behandlungen“ während des Teil-Lockdowns weiterhin möglich sein sollen. Dazu gehört explizit auch die Physiotherapie, deren Systemrelevanz damit erneut unterstrichen wird. Die Hoheit für Regelungen zum Infektionsschutz liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Der IFK ist derzeit dabei, rechtssicher abzuklären, welche Bereiche der Therapie oder der Prävention in den Bundesländern zulässig bzw. vorübergehend unzulässig sind. Sobald verbindliche Rückmeldungen der Landesregierungen vorliegen, veröffentlicht der IFK diese im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).

 

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