Hygienepauschale nur bis zum 30. Juni 2022 verlängert

Obwohl der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit eine Verlängerung der Hygienepauschale für Heilmittelerbringer bis zum 23. September 2022 vorsah, wurde diese nun nur bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Die entsprechende Verordnung wurde jüngst im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die Hygienepauschale von 1,50 Euro kann damit nun noch bis Ende Juni 2022 für jede abgerechnete Heilmittelverordnung geltend gemacht werden. Für die fristgerechte Abrechnung gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen gilt nach wie vor der Eingang der vollständigen Abrechnung bei der jeweiligen Krankenkasse. Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) hat bereits bestätigt, die Verlängerung der Hygienepauschale mitzutragen.


Der IFK hält auch weiterhin die Höhe der Vergütung angesichts der hohen Kosten für Desinfektionsmittel und persönliche Schutzausrüstung für viel zu gering. Angesichts der aktuellen Infektionszahlen wäre eine Verlängerung der Hygienepauschale bis September 2022 daher nicht nur sinnvoll, sondern auch verantwortungsvoll gewesen. 


Weitere Informationen den Regelungen in Bezug auf die Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus“ (M 26), das sie im geschützten Mitgliederbereich der IFK-Internetseite herunterladen oder in der IFK-Geschäftsstelle kostenlos anfordern können.

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.

Preise der Postbeamtenkrankenkasse steigen ab 1. Mai 2025

2025 | 30.04. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die dazugehörigen Preislisten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf unserer Webseite.