IFK-Mitglieder testen Anwendungen der TI

Künftig sollen auch die Heilmittelerbringer mit der Telematikinfrastruktur (TI) arbeiten und beispielsweise auf die elektronische Patientenakte (ePA) zugreifen können. Damit das reibungslos funktioniert, werden zurzeit Tests durchgeführt, zum Beispiel zur Beantragung des elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) und der Security Module Card Typ B (SMC-B-Karte).

Die Bezirksregierung Münster ist als gemeinsame Stelle der Länder für den Aufbau des elektronischen Gesundheitsberuferegisters verantwortlich. Für die Testläufe hat sie einen Praxispartner gesucht – und im IFK gefunden.


Ende 2021 haben einige IFK-Mitglieder, die sich für den Testvorgang freiwillig gemeldet hatten, die internetbasierte Testplattform des NRW-Portals zur Beantragung des eHBA und der SMC-B-Karte ausprobiert. Dabei mussten die Mitglieder den kompletten Prozess der Beantragung durchspielen und auch ihre tatsächlichen Daten, wie die IK-Nummer, in das Formular eintragen oder ihre Berufserlaubnisurkunde vorlegen. Ziel war es, dass die Praktiker Stolpersteine im Ablauf des Verfahrens identifizieren und diese beseitigt werden können, bevor bald alle Physiotherapeuten und andere Heilmittelerbringer diesen Weg gehen.


In der Januar-Ausgabe der „physiotherapie“ hat der IFK mit Stefan Pohlkamp über die die Ziele der Zusammenarbeit gesprochen und ihn gefragt, wie es mit dem eGBR weitergeht. Pohlkamp ist stellvertretender Referatsleiter für Digitalisierung im Gesundheitswesen des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW und zuständig für den Aufbau des eGBR als gemeinsame Stelle der Länder. Den Artikel können Sie in der aktuellen Ausgabe ab Seite 22 lesen.

Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.