IFK-Mitgliederversammlung wählt neuen Vorstand

Turnusmäßig wurde auf der diesjährigen Jahreshauptversammlung ein neuer Vorstand gewählt. Ute Repschläger, Jan Neuer und Brigitte Heine-Goldammer bilden für die kommenden vier Jahre den Vorstand des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten.

Ute Repschläger wurde erneut als Vorstandsvorsitzende bestätigt. In das Amt der stellvertretenden Vorsitzenden wählten die IFK-Mitglieder Jan Neuer und Brigitte Heine-Goldammer, die bereits in den vergangenen vier Jahren dem Vorstand angehörte. Bei der Wahl des Vorstands freute sich Jan Neuer über die Unterstützung seitens der Mitglieder. Der Physiotherapeut führt seit über zwanzig Jahren eine eigene Praxis in Recklinghausen. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Praxis liegen in der Behandlung nahezu aller orthopädischen, unfallchirurgischen, sportmedizinischen und neurologischen Krankheitsbilder. Zudem ist Jan Neuer als Sachverständiger tätig und hat die fachliche Leitung der neugegründeten IFK-Sachverständigenkommission inne.

Mit dem Votum der IFK-Mitglieder wird im Verband eine Weiche für die nächsten vier Jahre gestellt, in denen für die Branche spannende Veränderungen anstehen. Neben dem neuen Berufsgesetz, dessen offizieller Entwurf in den nächsten Monaten erwartet wird, stehen regelmäßig Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ins Haus. Zudem kommt in den nächsten Jahren die Einführung der elektronischen Verordnung und die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur auf die Physiotherapie zu.

Den drei Vorstandsmitgliedern steht damit eine spannende und arbeitsreiche Amtsperiode bevor. Gemeinsam werden sie sich in dieser Zeit für die Belange der selbstständigen Physiotherapeuten einsetzen.

 

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.