IFK-Sachverständigenkommission: Weiteres Seminar durchgeführt

Anfang Dezember kamen auf Einladung des IFK ein weiteres Mal interessierte Physiotherapeuten zusammen, die sich für eine Tätigkeit in der vom IFK ins Leben gerufenen Sachverständigenkommission beworben haben. Mit dieser Sachverständigenkommission als Gremium führt der Verband eine Liste an Physiotherapeuten für den Einsatz als Sachverständige u. a. für Gerichtsverfahren mit physiotherapeutischem Bezug.

Im Rahmen des Seminars führten Jan Neuer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des IFK sowie fachlicher Leiter der IFK-Sachverständigenkommission, und Marc Balke, stellvertretender IFK-Geschäftsführer und juristischer Leiter der Kommission, die Teilnehmenden durch die rechtlichen Grundlagen des Sachverständigenwesens, Rechte, Pflichten und Aufgaben von Sachverständigen und erläuterten spezielle Rechtsgrundlagen für den Bereich der Physiotherapie. Außerdem wurden Hintergründe zum mündlichen und schriftlichen Sachverständigengutachten sowie Praxisfälle besprochen.

In diesem Rahmen wurden durch die Teilnehmer eine schriftliche Ausarbeitung zu den Seminarinhalten sowie eine Selbsteinschätzung erstellt, die im Nachgang durch die Leitung der IFK-Sachverständigenkommission bewertet werden. Die geeignetsten Kandidaten können danach in die IFK-Sachverständigenkommission berufen werden. Die Berufung erfolgt für fünf Jahre.

Bei Anfragen von Gerichten prüft die Kommission, welcher Sachverständige für die konkrete Gutachtertätigkeit geeignet ist, und schlägt diesen vor. In regelmäßigen Kommissionstreffen werden vergangene Fälle und Gutachten nachbereitet und die aktuelle Rechtsprechung erörtert. Die gewissenhafte Ausführung ihrer Sachverständigentätigkeit ist Voraussetzung für die Aufnahme in die Kommission.

Weitere Informationen zur IFK-Sachverständigenkommission finden Sie hier.

Weitere Artikel

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.