IFK-Vertreterversammlung einigt sich auf Verhandlungsstrategie

Der Verband handelt im Sinne seiner Mitglieder – diese Grundregel wird auch beim Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) großgeschrieben. Ausführlich besprachen die Teilnehmer der IFK-Vertreterversammlung deshalb unter anderem, mit welcher Strategie der IFK in die anstehenden Kassenverhandlungen einsteigen soll.

 



Oberstes Ziel ist eine angemessene Vergütung für die Arbeit der Physiotherapeuten. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) regelt, dass bei der Preisfindung die Entwicklungen der Personal-, Sach- und Betriebskosten miteinbezogen werden sollen. Mit Spannung erwarten die IFK-Mitglieder deshalb die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsanalyse ambulanter Therapiepraxen (WAT-Gutachten), die als Datenbasis für die Verhandlungen dienen werden.



Wichtig war es den Anwesenden zum Beispiel, dass Hausbesuche sachgemäßer bezahlt werden sollen. Gerade bei weiteren Wegstrecken sei die Vergütung nicht wirtschaftlich, weshalb die Vertreter zum Beispiel eine Extravergütung bei „langer Anfahrt“ fordern. Grundsätzlich wollen die Vertreter am bestehenden Vergütungssystem in der Physiotherapie, bei dem pro Leistung ein fester Preis bezahlt wird, festhalten. Die Preise müssten aber deutlich angehoben werden und auch die Materialkosten berücksichtigen, beispielsweise bei Kompressionsbandagierungen und der Behandlung von MRSA-Patienten.



Mit diesen und weiteren Forderungen der Vertreterversammlung wird die IFK-Delegation in die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband gehen und die Vertreter regelmäßig über die Entwicklungen informieren.



Neben der Strategie für die Kassenverhandlungen besprachen die Teilnehmer die großen Themen, an denen der IFK derzeit arbeitet. „Und das sind eine ganze Menge“, betonte Christiane Bruchhaus-Marek, Sprecherin der IFK-Vertreterversammlung, mit Blick auf die Diskussionen um Berufsgesetze, Leitlinien, Zertifikatspositionen und vieles mehr.



Sie verwies unter anderem auf das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG), das jüngst vom Bundestag verabschiedet wurde. Aus Sicht der Physiotherapeuten gebe es am Gesetz zwar noch Optimierungsbedarf. „Wichtig ist aber erst einmal, dass die Basis für den weiteren Digitalisierungsprozess gelegt wurde“, so Bruchhaus-Marek. Physiotherapiepraxen können sich ab dem Jahr 2021 freiwillig an die Telematik-Infrastruktur anschließen. „Weitere Verbesserungen müssen folgen – aber da sind wir dran“, versprach sie.


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