IFK-Vorsitzende Ute Repschläger im Aufsichtsrat der Vivantes Rehabilitation

IFK-Vorsitzende Ute Repschläger ist vom Berliner Finanzsenator in den Aufsichtsrat der Vivantes Rehabilitation GmbH berufen worden. Das Therapiezentrum in Berlin gehört zur größten kommunalen Krankenhaus-Gruppe in Deutschland. Ute Repschläger ist damit die erste Physiotherapeutin in diesem Amt. Sie soll im Aufsichtsrat den Bereich Rehabilitation betreuen und mit ihrem physiotherapeutischen Fachwissen entscheidende Beiträge zur weiteren Optimierung der Therapie leisten.

Die Vivantes Rehabilitation GmbH ist Berlins größte Reha-Einrichtung mit 220 Behandlungsplätzen für Patienten mit orthopädischen, kardiologischen, onkologischen oder neurologischen Erkrankungen. Im Jahr 2012 konnten 52.587 Behandlungstage ausgewiesen werden. Das ambulante Therapiezentrum der Vivantes Rehabilitation befindet sich in Berlin-Schöneberg und ist bekannt für die enge Verzahnung mit den vor- und nachbehandelnden Kliniken und Therapeuten.
Die Vivantes Rehabilitation gehört zur Vivantes Netzwerk für Gesundheit GmbH, die mit 14.391 Mitarbeitern und einem Umsatz von 900 Mio. Euro den größten kommunalen Krankenhaus-Konzern in Deutschland darstellt. Bei Hinzunahme der privaten Klinik-Gruppen liegt Vivantes vom Umsatz her in der Top 5 Deutschlands. Mit stationären und ambulanten Fällen kommt die Gruppe auf gut eine halbe Mio. Behandlungen pro Jahr, verteilt auf neun Krankenhäuser sowie Pflegeheime und weitere Zentren für medizinische Versorgung oder Rehabilitation.

Weitere Artikel

DGUV und Bundesbeihilfe: Erhöhung angekündigt

2025 | 04.04. Nachdem die Preise in der GKV per Schiedsspruch zum 1. April 2025 gestiegen sind, greift nun ein Automatismus, der 2023 durch den Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinbart worden ist. Danach werden die DGUV-Preise für alle Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab dem 1. Mai 2025 erhöht.

Schiedsspruch: Offene Fragen bei Blankoverordnung

2025 | 31.03. Nachdem am 19. März eine allgemeine Vergütungssteigerung durch den Beschluss des Schiedsgerichts festgesetzt wurde, kamen zuletzt Fragen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Blankoverordnung auf.