Maßgebliche Physiotherapieverbände und GKV-Spitzenverband einigen sich auf die Umsetzung der Heilmittel-Richtlinienänderung zur MLD

Die Verhandlungen zwischen den maßgeblichen Physiotherapieverbänden IFK, Physio-Deutschland, VDB und VPT sowie dem GKV-Spitzenverband über die rahmenvertragliche Umsetzung der Heilmittel-Richtlinienänderung zur Manuellen Lymphdrainage (MLD) sind abgeschlossen. Damit ist die seit dem 1. Oktober 2024 geltende neue Systematik der Heilmittel-Richtlinie zur Einteilung der verordnungsfähigen indikationsbezogenen MLD-Zeitbedarfe jetzt auch im Vertrag nach § 125 SGB V abgebildet und damit rechtssicher für die Abrechnung verankert.

Nach der Richtlinien-Änderung zum 1. Oktober 2024 ist primär das Stadium des Lymphödems in Verbindung mit der Anzahl der Körperteile für die indikationsbezogene, befundabhängige Festlegung der Behandlungsdauer (MLD-30, MLD-45, MLD-60) entscheidend.

Darüber hinaus besteht für den Arzt die Möglichkeit, eine MLD ohne Zeitangabe zu verordnen. In diesem Fall entscheiden die Therapeuten gemäß Heilmittel-Richtlinie, über die Dauer der Behandlung von 30, 45 oder 60 Minuten. Voraussetzung dafür ist, dass das Stadium des Lymph- oder des Lipödems in Form des ICD-10-Codes auf der Verordnung angegeben ist.

Bei Fragen zu MLD-Verordnungen können sich Mitglieder an die IFK-Mitgliederberatung wenden (Tel.: 0234 97745-333, E-Mail: abrechnung@ifk.de)

Weitere Artikel

DGUV und Bundesbeihilfe: Erhöhung angekündigt

2025 | 04.04. Nachdem die Preise in der GKV per Schiedsspruch zum 1. April 2025 gestiegen sind, greift nun ein Automatismus, der 2023 durch den Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinbart worden ist. Danach werden die DGUV-Preise für alle Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab dem 1. Mai 2025 erhöht.

Schiedsspruch: Offene Fragen bei Blankoverordnung

2025 | 31.03. Nachdem am 19. März eine allgemeine Vergütungssteigerung durch den Beschluss des Schiedsgerichts festgesetzt wurde, kamen zuletzt Fragen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Blankoverordnung auf.