Mecklenburg-Vorpommern: notwendige Behandlungen erlaubt

In Mecklenburg-Vorpommern sind alle physiotherapeutischen Leistungen erlaubt, die medizinisch, therapeutisch oder pflegerisch notwendig sind. Dazu zählt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit neben verordneten Behandlungen auch Rehabilitationssport.

Rehabilitationssport ist auch in Gruppen mit mehreren Patienten gestattet, wenn die Einrichtung eine Hygiene- und Sicherheitskonzept vorweisen kann. Wellness-Behandlungen sind nicht gestattet.

 

Genaueres zu diesen Regelungen sowie viele weitere Informationen zur Corona-Pandemie finden IFK-Mitglieder im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26), das ständig aktualisiert wird und nach dem Login im Physioservice abrufbar ist.

 

 

Hintergrund:

 

 

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat am 28. Oktober beschlossen, dass „medizinisch notwendige Behandlungen“ während des Teil-Lockdowns weiterhin möglich sein sollen. Dazu gehört explizit auch die Physiotherapie, deren Systemrelevanz damit erneut unterstrichen wird. Die Hoheit für Regelungen zum Infektionsschutz liegt jedoch bei den einzelnen Bundesländern. Der IFK ist derzeit dabei, rechtssicher abzuklären, welche Bereiche der Therapie oder der Prävention in den Bundesländern zulässig bzw. vorübergehend unzulässig sind. Sobald verbindliche Rückmeldungen der Landesregierungen vorliegen, veröffentlicht der IFK diese im Merkblatt „Coronavirus – Informationen für Praxisinhaber“ (M26).

 

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