Neue Finanzierungsvereinbarung für den Anschluss von Physiotherapiepraxen an die Telematikinfrastruktur

Die maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, PHYSIO DEUTSCHLAND, VPT und VDB sowie der GKV-Spitzenverband haben eine neue Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) geschlossen. Inhalt der Vereinbarung sind die Antrags- und Abrechnungsmodalitäten der durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegten Pauschalen zur Refinanzierung der Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur.

Im Vergleich zur früheren Vereinbarung erhalten die Praxen nun eine monatliche Pauschale anstatt der ehemals gezahlten einmaligen Anschaffungskosten und den monatlichen Betriebskosten der TI. Die monatliche Grundpauschale beträgt seit dem 1.1.2024 200,22 Euro pro Praxis (für 2023: 192,80 Euro) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,48 Euro (für 2023: 7,20 Euro).

Voraussetzung für die vollständige Auszahlung der Pauschalen ist der Anschluss an die TI sowie eine funktionsfähige Ausstattung bestehend aus der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie den folgenden Komponenten: Konnektor, eHealth-Kartenterminals, eHBA und SMC-B-Karte. Der Nachweis geschieht durch die Eigenerklärungen nach Anlage 1 der Praxisinhabern.

Über das Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes kann die Auszahlung beantragt werden, dabei sind die entsprechenden Nachweise zu hinterlegen.

Die Finanzierungsvereinbarung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2023 in Kraft. Praxen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 30. Juni 2023 bereits an die TI angebunden waren, haben bereits auf Grundlage der bisher gültigen Finanzierungsvereinbarung eine Erstattung der Kosten erhalten. Sie bekommen für einen Zeitraum von dreißig Monaten, ab dem Zeitpunkt der Erstausstattung (Tag des TI-Anschlusses), 50 Prozent der nun neuen TI-Pauschale ausgezahlt.

Die vollständige Vereinbarung sowie die Eigenerklärung nach Anlage 1 finden Sie im internen Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt Rahmenverträge/Preislisten/Beihilfevorschriften.

Die Anbindung an die Telematikinfrastruktur ist für Heilmittelerbringer zum 1. Januar 2026 gesetzlich vorgeschrieben. Da die TI für Physiotherapeuten aktuell noch keine Vorteile birgt, rät der IFK dazu, die weiteren Entwicklungen abzuwarten und sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht anzubinden. 

Nähere Informationen finden IFK-Mitglieder auf den Merkblättern M29a-e im internen Mitgliederbereich.

Für IFK-Mitglieder sind an dieser Stelle weiterführende Informationen sichtbar. Um diese angezeigt zu bekommen, loggen Sie sich bitte ein.

Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.