Neue Gesetze auf dem Prüfstand

In Berlin nutzte der IFK erneut die Gelegenheit, bei einem Parlamentarischen Abend mit der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Ingrid Fischbach, MdB (CDU), ins Gespräch zu kommen. Dabei konnten vor allem die drei aktuellen Gesetzesvorhaben Versorgungsstärkungsgesetz (VSG), Präventionsgesetz sowie das geplante E-Health-Gesetz diskutiert werden.

Aus Sicht des Bundesgesundheitsministeriums sollen so die notwendige Weichen im deutschen Gesundheitswesen gestellt werden, die ein zeitgemäßes und modernes Gesundheitssystem ermöglichen.
Der IFK hat bereits Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) informiert, dass wir dringend eine Verbesserung der Vergütungssituation in der Branche brauchen und deswegen die Bindung der Vergütung in die vom Gesetzgeber bekanntgegebene Grundlohnsummer endlich entfallen muss.
Positiv ist zudem zu vermerken, dass Rechnungskürzungen und die Richtgrößenprüfung durch das Versorgungsstärkungsgesetz abgeschafft werden sollen.

IFK-Referatsleiter Dr. Björn Pfadenhauer (re.) im Gespräch mit der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Ingrid Fischbach, MdB.

Weitere Artikel

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.