Neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte

Die neue Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte tritt wie geplant am 1. Juli 2017 in Kraft. Damit existiert erstmals ein Heilmittelkatalog, an den sich die verordnenden Zahnärzte halten müssen. Mögliche Diagnosen hierfür sind Erkrankungen aus dem Mund- und Kieferbereich sowie aus anatomisch direkt angrenzenden Strukturen.

Nach längerer Diskussion über das entsprechende Verordnungsformular konnten sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der GKV-Spitzenverband noch rechtzeitig einigen, sodass die Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte wie geplant am 01.07.2017 verbindlich sein wird. Auf dem nun veröffentlichten Muster der zahnärztlichen Heilmittelverordnung wählt der Zahnarzt das vorrangige und/oder ein ergänzendes Heilmittel sowie die Verordnungsmenge aus. Anders als beim Muster 13 sind auf der zahnärztlichen Heilmittelverordnung konkrete Auswahlmöglichkeiten anzukreuzen.

Mangels klarer rechtlicher Vorgaben durch eine Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte hatten einzelne Krankenkassen in der Vergangenheit ungerechtfertigte Rechnungskürzungen in der Physiotherapie vorgenommen. Das neue Regelwerk gilt für folgende Indikationsbereiche: craniomandibuläre Störungen, Fehlfunktionen bei angeborenen cranio- und orofazialen Fehlbildungen und Fehlfunktionen bei Störungen des ZNS, chronifiziertes Schmerzsyndrom sowie Lymphabflussstörungen. Die Heilmittel hierfür reichen – je nach Indikationsschlüssel – von der allgemeinen Krankengymnastik bis hin zur Manuellen Lymphdrainage und KG-ZNS. Auch optionale und ergänzende Heilmittel werden im Heilmittelkatalog für Zahnärzte aufgeführt, um Kombinationen wie KG und Wärmetherapie zu ermöglichen.

IFK-Mitglieder werden wie gewohnt ausführlich über die Details der neuen Heilmittel-Richtlinie für Zahnärzte per Post informiert. Zudem finden Sie ab Ende Juni alle Informationen dazu im passwortgeschützten Mitgliederbereich auf der Homepage. Für weitere Fragen steht unseren Mitgliedern selbstverständlich die Expertenhotline des Referats Wirtschaft zur Verfügung, die Sie täglich von 9 bis14 Uhr erreichen.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.