Neue Heilmittelverordnungen bei der Bundeswehr

Ein neuer Verordnungsvordruck bei der Bundeswehr hat in der letzten Woche zu Verunsicherung bei den niedergelassenen Physiotherapie-Praxen geführt. Auf Nachfrage wurde dem IFK von der Bundeswehr nun mitgeteilt, dass es in der Tat einen neuen und überarbeiteten Verordnungsvordruck gibt, dem die Heilmittel-Richtlinie grundsätzlich als Verordnungsgrundlage dienen soll. Aktuell befindet sich zusätzlich zum alten Verordnungsformular noch ein weiteres Formular in Umlauf, welches aber inzwischen nochmals überarbeitet wurde.

Für Sie wichtig:



Verfügt der Soldat über eine Physiotherapie-Verordnung und die entsprechend beauftragten Therapieeinheiten wurden oder werden durchgeführt, werden die Kosten durch das Bundesamt für das Personalmanagement auch bei einer fehlerhaften Verordnung übernommen. Das bedeutet für Sie, es besteht keine Prüfpflicht in Bezug auf die Heilmittel-Richtlinie. So ist es den Truppenärzten auch weiterhin möglich, z. B. mehrere vorrangige Heilmittel auf einer Verordnung zu verschreiben. Zudem werden alle zurzeit im Umlauf befindlichen Formulare bei der Abrechnung akzeptiert.



Die Abrechnung dieser Heilmittelverordnungen nach vdek-Sätzen erfolgt an folgende Adresse:



Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Referat PA 1.4 - Abrechnungsstelle Heilfürsorge

Prötzeler Chaussee 25

15344 Strausberg



Zuzahlungen sind nicht zu leisten.



Zu beachten ist weiterhin: Die Behandlung muss spätestens drei Wochen nach Ausstellung des Rezeptes begonnen werden. Sollte das Feld „gültig bis“ ausgefüllt worden sein, muss die Behandlung zu dem angegebenen Termin abgeschlossen worden sein, ansonsten ist die Verordnung ungültig. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden (z. B. durch Unterbrechungen), kann der Truppenarzt die Verordnung entsprechend ändern.



Das neue Formular finden Sie hier.


Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.