Neue Vereinbarung mit IKK Brandenburg und Berlin

In den Verhandlungen mit der IKK Brandenburg und Berlin für physiotherapeutische Vergütungen haben der IFK und seine Partnerverbände nun – vorbehaltlich der erforderlichen Gremienzustimmungen - eine neue Preisvereinbarung beschlossen. Die Vergütungen steigen ab dem 1. Juni strukturell um drei Prozent, die Grundlohnsumme wird dabei voll ausgeschöpft.

Damit liegt das Preisniveau in Brandenburg für diese Kassen wieder exakt im westdeutschen Schnitt. Außerdem wurde die Erprobung des Einstiegs in Befundposition um ein Jahr bis zum 30.06.2016 verlängert. Bis dahin wird sich darüber verständigt, wie eine endgültige Befundposition aussehen könnte.

Erste Ergebnisse aus einer Umfrage, die der IFK unter seinen Mitgliedern in Brandenburg und Berlin gemacht hat, zeigen, dass sowohl Patienten als auch Therapeuten die Einführung einer Befundposition als sehr positiv bewerten. Insbesondere der Umstand, dass mehr Zeit vor Beginn der eigentlichen Behandlung allein zum Zweck der Befundung zur Verfügung steht, wird als äußerst qualitätssteigernde Neuerung empfunden. Der Therapeut kann somit in dieser physiotherapeutischen Untersuchung sich ein besseres Bild von den Problemen machen und dann individueller auf den Patienten eingehen.

Weitere Artikel

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.