Physiotherapeuten fordern AOK zu Bürokratieabbau auf

Um das angespannte Verhältnis zwischen Kasse und Therapeuten zu entspannen, haben AOK und IFK gestern zum Informationsabend „Rezeptprüfung“ nach Hannover eingeladen. 70 Physiotherapeuten nutzten die Chance zu einem gelungenen Austausch mit der Krankenkasse sowie IFK-Referatsleiter Dr. Michael Heinen und der IFK-Regionalvorsitzenden Verena Ohnimus.

Nach einem kurzen AOK-Vortrag ergab sich eine teilweise hitzige, aber stets faire Diskussion. Die Therapeuten arbeiteten immer wieder heraus, welch immense Verwaltungsaufwendungen sich durch das intensive Prüfverhalten der AOK für die Praxen ergeben, die in keinem Verhältnis zur schlechten Bezahlung stehen. Dies mündete in einem eindringlichen Appell an die Kasse, die überbordende Bürokratie abzubauen. So wurde unter anderem vorgeschlagen, sich den neuen Vorgaben des vdek anzuschließen, und z. B. den Indikationsschlüssel nach Rücksprache mit dem Arzt selbstständig durch den Therapeuten ändern zu lassen.

Die AOK zeigte sich von den engagierten Ausführungen der Physiotherapeuten sichtlich beeindruckt und sicherte zu, dies an den AOK-Vorstand zur Prüfung heranzutragen. Eine gute Nachricht konnten die AOK-Vertreter Markus Völskow und Kirsten Franzke direkt verkünden: Änderungen durch den Arzt werden ab sofort auch per Fax zugelassen. Ferner sind Änderungen, die nach der Abrechnung vorgenommen werden dürfen, auch auf der Verordnungskopie zulässig.
Die Therapeuten würdigten, dass sich die AOK zu diesem Informationsabend bereit erklärt hat und sich den Forderungen der Therapeuten freundlich und kompetent stellte. Der direkte Austausch dürfte mit dazu beitragen, dass künftig berechtigte Hoffnung auf Verbesserungen „in kleinen Schritten“ besteht.

Weitere Artikel

DGUV und Bundesbeihilfe: Erhöhung angekündigt

2025 | 04.04. Nachdem die Preise in der GKV per Schiedsspruch zum 1. April 2025 gestiegen sind, greift nun ein Automatismus, der 2023 durch den Rahmenvertrag mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) vereinbart worden ist. Danach werden die DGUV-Preise für alle Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab dem 1. Mai 2025 erhöht.

Schiedsspruch: Offene Fragen bei Blankoverordnung

2025 | 31.03. Nachdem am 19. März eine allgemeine Vergütungssteigerung durch den Beschluss des Schiedsgerichts festgesetzt wurde, kamen zuletzt Fragen bezüglich der Abrechnungsmodalitäten der Blankoverordnung auf.