Physiotherapeuten mit Expertise gesucht für IFK-Sachverständigenkommission

Die IFK-Sachverständigenkommission ist eine Initiative des IFK zur fachgerechten und sachkundigen Unterstützung von Gerichtsverfahren mit physiotherapeutischem Bezug. Seit März sind viele Bewerbungen auf Positionen in der Kommission eingegangen, vor allem für den Bereich der Orthopädie. Um die Repräsentation vieler unterschiedlicher physiotherapeutischer Expertisen zu gewährleisten, gilt der zweite Aufruf deutschlandweit vor allem Physiotherapeuten mit Spezialisierungen in den Fachrichtungen Neurologie und Pädiatrie. Durch ihr Fachwissen sollen gerichtliche Anfragen für die Einschätzung neurologischer und pädiatrischer Fälle abgedeckt werden können. 

Sachverständige kommen immer dann zum Einsatz, wenn das Urteil der am Verfahren beteiligten Juristen einer Einschätzung durch Angehörige anderer Professionen bedarf. Erörtert werden soll in der Regel, ob der Beschuldigte entsprechend der geltenden Standards gehandelt hat. Bisher wurde dafür vorwiegend die Meinung von Ärzten zu Rate gezogen. Dieses Vorgehen kann jedoch, vor dem Hintergrund des in mehreren Urteilen beschriebenen Grundsatzes der fachgleichen Begutachtung, als nicht sachgerecht eingestuft werden. Daher sieht der IFK die Notwendigkeit einer Sachverständigenkommission aus fachlich versierten Physiotherapeuten gegeben. 

Die juristische Leitung der IFK-Sachverständigenkommission hat der stellvertretende Geschäftsführer des IFK und Leiter des Referats Recht Ass. jur. Marc Balke inne. Die fachliche Leitung übernimmt IFK-Vorstandsmitglied Jan Neuer, Physiotherapeut und Heilpraktiker (Physiotherapie) sowie Sachverständiger/Gutachter. Interessierte können ihre Bewerbungsunterlagen postalisch oder per E-Mail beim IFK einreichen. 

Nähere Informationen zu den Bewerbungskriterien finden Sie hier. 

 

Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.