Politisch motivierte Falschbehauptungen - Stellungnahme zum Barmer Heilmittelreport 2024

In ihrem aktuellen Heilmittelreport kritisiert die Barmer Ersatzkasse die Gehaltsentwicklungen angestellter Physiotherapeuten im ambulanten Bereich. Diese seien laut Barmer deutlich weniger stark gestiegen als die Umsatzsteigerungen in den Praxen. Die Reihe der Falschbehauptungen, die sich bereits seit mehreren Jahren durch die Barmer Heilmittelreporte zieht, wird damit auch in diesem Jahr fortgesetzt.

Der Absicht des Gesetzgebers, durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und den daraus resultierenden Gehaltserhöhungen dem Fachkräftemangel zu begegnen, sei laut Report nicht nachgekommen worden. Vielmehr hätten die Gesetzesänderungen im Heilmittelbereich zu einem massiven Kostenanstieg in der Gesetzlichen Krankenversicherung geführt, jedoch zentrale Ziele verfehlt. 

Diese Behauptungen kann der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. nur deutlich zurückweisen. Laut Barmer Heilmittelreport seien die Gehälter der ambulant angestellten Therapeuten in der Physiotherapie im Zeitraum von 2017 bis 2022 nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit um 29,4 Prozent erhöht worden. Tatsächlich liegen aber offizielle Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) vor, die sämtliche Gehaltszahlen der in Physiotherapiepraxen Beschäftigten abbilden und einen Wert von 43,0 Prozent für den betrachteten Zeitraum nachweisen.

Die Umsatzsteigerungen in der Physiotherapie beziffert der Heilmittelreport von 2017 bis 2022 mit 57,8 Prozent. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur rund 70 Prozent der Gesamtumsätze einer Physiotherapiepraxis durch Einnahmen aus der Gesetzlichen Krankenversicherung resultieren. Der Gesamtumsatz in der Physiotherapie ist daher im Zeitraum von 2017 bis 2022 lediglich um ca. 40,5 Prozent gestiegen (70 Prozent von 57,8 Prozent).

Wie auch im vergangenen Jahr vergleicht der Barmer Heilmittelreport die Entwicklung des Rezeptwertes (Umsatz je physiotherapeutischer Verordnung) mit den vermeintlichen Gehaltssteigerungen der angestellten Physiotherapeuten. Daraus wird die Behauptung abgeleitet, die angestellten Therapeuten in den Praxen seien nicht angemessen an den Vergütungssteigerungen der letzten Jahre beteiligt worden. Der Heilmittelreport zieht für diese Berechnungen fälschlich Zahlen des Entgeltatlas der Bundesagentur für Arbeit heran. Die Barmer ignoriert dabei bewusst, dass für den Nachweis der tatsächlich gezahlten Gehälter in den Heilmittelberufen laut Gesetz die entsprechenden Statistiken der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) heranzuziehen sind, die eine deutlich höhere Steigerung der Gehälter nachweisen. Es gilt damit, wie bereits in den vergangenen Jahren: Der Barmer Heilmittelreport nutzt fehlerhafte Ausgangszahlen und basierend darauf politisch motivierte Ableitungen zur wirtschaftlichen Situation der Heilmittelpraxen und ihrer Mitarbeiter.

„Die Barmer Ersatzkasse verbreitet mit ihrem Heilmittelreport Jahr für Jahr Falschbehauptungen gegen uns Heilmittelerbringer“, sagt Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten – IFK e. V. „Die Spitze gegen die Praxisinhaber, wir würden durch Nicht-Weitergabe der Vergütung an unsere Mitarbeiter den Fachkräftemangel selbst verschulden, setzt dem die Krone auf. Seit Jahren müssen wir für eine faire und wirtschaftliche Vergütung unserer Leistungen kämpfen, obwohl dies vom Gesetzgeber sogar vorgegeben ist. Die Aussagen des Barmer Heilmittelreports sind daher nicht nur fachlich und sachlich falsch, sondern auch ein Schlag ins Gesicht für alle Physiotherapeuten, die Tag für Tag die Versorgung der Patienten sicherstellen.“

Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.