RV Fit Die Präventionsleistung der Rentenversicherung – Umsatzsteuer?

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bieten mit „RV Fit“ ein spezielles Präventionsangebot für Menschen an, die noch nicht rehabilitationsbedürftig sind, aber am Arbeitsplatz bereits erste gesundheitliche Probleme erleben. Dabei kann es sich um muskuläre Verspannungen, Rückenschmerzen, Konzentrationsprobleme etc. handeln.

Zuletzt kam bei IFK-Mitgliedern, die RV Fit bereits anbieten oder dies planen, die Frage auf, ob es sich dabei um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt. Sprich: Müssen die entsprechenden Rechnungen für die Teilnehmer mit Umsatzsteuer versehen werden? Da diese Frage unterschiedlich beantwortet wurde, hat sich der IFK direkt an die DRV Bund gewandt und das Problem aufgezeigt. Zur Frage der Umsatzsteuer antwortete die Deutsche Rentenversicherung Bund wie folgt:

„Bei dem Programm von RV-Fit handelt es sich um Leistungen zur Prävention. Für die Teilnahme ist eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich, sodass die physiotherapeutischen Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Wir möchten an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass im Zweifel eine Einzelfallprüfung durch den/die Leistungserbringer*in erfolgen sollte.“

Die DRV geht also davon aus, dass bei RV Fit eine Umsatzsteuerpflicht vorhanden ist. Zur Absicherung empfiehlt der IFK, dass Praxisinhaber den eigenen Steuerberater kontaktieren.

Weitere Informationen zu RV Fit finden sich unter www.rv-fit.de.

Weitere Artikel

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026. 

Unterwegs für die Physiotherapie

2026 | 28.07. In Zeiten politischer Weichenstellung ist ein enger Austausch mit den relevanten Akteuren aus Politik und Gesundheitswesen besonders wichtig. Die IFK-Vorstandsvorsitzende Ute Repschläger und der IFK-Geschäftsführer Dr. Björn Pfadenhauer nutzten daher auch in den vergangenen Wochen wieder zahlreiche Termine, um die Anliegen der Physiotherapie in den politischen Diskurs einzubringen.