RV Fit Die Präventionsleistung der Rentenversicherung – Umsatzsteuer?

Die Träger der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bieten mit „RV Fit“ ein spezielles Präventionsangebot für Menschen an, die noch nicht rehabilitationsbedürftig sind, aber am Arbeitsplatz bereits erste gesundheitliche Probleme erleben. Dabei kann es sich um muskuläre Verspannungen, Rückenschmerzen, Konzentrationsprobleme etc. handeln.

Zuletzt kam bei IFK-Mitgliedern, die RV Fit bereits anbieten oder dies planen, die Frage auf, ob es sich dabei um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung handelt. Sprich: Müssen die entsprechenden Rechnungen für die Teilnehmer mit Umsatzsteuer versehen werden? Da diese Frage unterschiedlich beantwortet wurde, hat sich der IFK direkt an die DRV Bund gewandt und das Problem aufgezeigt. Zur Frage der Umsatzsteuer antwortete die Deutsche Rentenversicherung Bund wie folgt:

„Bei dem Programm von RV-Fit handelt es sich um Leistungen zur Prävention. Für die Teilnahme ist eine ärztliche Verordnung nicht erforderlich, sodass die physiotherapeutischen Leistungen grundsätzlich der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Wir möchten an dieser Stelle jedoch darauf hinweisen, dass im Zweifel eine Einzelfallprüfung durch den/die Leistungserbringer*in erfolgen sollte.“

Die DRV geht also davon aus, dass bei RV Fit eine Umsatzsteuerpflicht vorhanden ist. Zur Absicherung empfiehlt der IFK, dass Praxisinhaber den eigenen Steuerberater kontaktieren.

Weitere Informationen zu RV Fit finden sich unter www.rv-fit.de.

Weitere Artikel

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.

Finanzkommission: SHV macht konkrete Eingaben

2025 | 09.12. Am 29. November 2025 hat der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) auf Anfrage konkrete Eingaben an die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzten „FinanzKommission Gesundheit“ gemacht.