Sachsen fordert negative Tests vor Behandlung – IFK hat Kontakt zum Ministerium aufgenommen

Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung des Landes Sachsen sieht vor, dass Patienten vor jeder physiotherapeutischen Behandlung einen tagesaktuellen negativen Schnell- oder Selbsttest vorlegen müssen. Das ist gerade für Patienten, die mehrmals wöchentlich zur Behandlung kommen, sowohl organisatorisch als auch finanziell kaum händelbar.

In der Verordnung werden Heilmittelerbringer mit Fahrschulen, Bootsschulen, Flugschulen etc. gleichgesetzt. Da es bei physiotherapeutischen Leistungen jedoch um medizinisch notwendige Behandlungen geht, ist diese Gleichstellung keinesfalls sachgerecht. Der IFK hat sich an die Sächsische Staatsministerin gewandt und um eine schnelle Lösung des Problems gebeten. Der IFK wird schnellstmöglich auf seiner Internetseite berichten, wenn es dazu etwas Neues gibt.

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.