Schiedsverfahren: Begründung eingereicht

Am 9. November 2020 haben die vier maßgeblichen Physiotherapieverbände IFK, VDB, VPT und PHYSIO-DEUTSCHLAND ihre Forderungen zum neuen Bundesrahmenvertrag gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle ausführlich schriftlich begründet.

Dabei schildern die Physiotherapie-Verbände gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle gemeinsam die Forderungen, bei denen es während der Verhandlungen zu keiner Einigung gekommen ist. Im nächsten Schritt hat der GKV-Spitzenverband ebenfalls vier Wochen Zeit, auf die begründeten Forderungen der Verbände gegenüber der Heilmittel-Schiedsstelle zu reagieren.

 

Über das Schiedsverfahren

 

 

Das Schiedsverfahren ist formal eine Art Gerichtsverfahren, dessen Hauptteil die Darlegung der jeweiligen Forderungen und die mündliche Verhandlung sein wird. Die Schiedspersonen werden aufgrund dieser Verhandlung im Anschluss ihre Entscheidungen treffen. Über die nächsten Schritte und den weiteren Zeitplan werden die Verbände weiter informieren.

 

 

Verhandlungen im Oktober gescheitert

 

 

Zur Erinnerung: Die maßgeblichen Verbände der Physiotherapie haben die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband am 9. Oktober für gescheitert erklärt. Daher ist nun die unabhängige Schiedsstelle am Zug, bei den noch offenen Punkten eine Entscheidung zu treffen. Dabei geht es unter anderem um das Hauptthema Vergütung, um eine Anpassung der Leistungsbeschreibung, neue Leistungspositionen wie die „physiotherapeutische Diagnostik“ sowie um relevante Fragen zum Allgemeinen Teil des Rahmenvertrags und zu den Prüfpflichten.

 

 

Informationen zur neuen Heilmittel-Schiedsstelle und den daran beteiligten Personen finden Interessierte hier.

 

Weitere Artikel

Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 bestätigt – Bundesamt für Soziale Sicherung beanstandet wesentliche Punkte

2025 | 05.05. Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) sieht sich in seiner Kritik am Barmer-Heilmittelreport 2024 weitgehend bestätigt. Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) als zuständige Aufsichtsbehörde hat sich mit dem Report intensiv befasst und in zentralen Punkten Beanstandungen gegenüber der Barmer geäußert. Damit wird deutlich: Die Einwände des SHV waren berechtigt.

Preise der Postbeamtenkrankenkasse steigen ab 1. Mai 2025

2025 | 30.04. Einen Monat nach den Erhöhungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt jetzt auch die Vergütung bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK). Die dazugehörigen Preislisten finden IFK-Mitglieder im internen Mitgliederbereich auf unserer Webseite.