Schwierige Verhandlungen in Ostdeutschland und Berlin

In der vergangenen Woche fanden die Preisverhandlungen mit der AOK Nord Ost für Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern statt. Ebenfalls unter Beteiligung der AOK Nord Ost wurden die Preisverhandlungen für Berlin geführt. Die Angebote der Kassen in beiden Verhandlungen waren für die Vertreter des IFK und der übrigen Berufsverbände schwere Kost. Sie schöpften im Beispiel Berlin nicht einmal die Grundlohsumme für das Jahr 2015 aus und beschränkten sich auf die damit verbundene prozentuale Erhöhung für die Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Vor dem Hintergrund der desolaten Vergütungssituation in den betroffenen Vertragsgebieten kann dies fast nur als offene Provokation gewertet werden. Sämtliche Argumente von drohendem Fachkräftemangel bis zur Existenznot vieler Praxisinhaber ließen die Kassenvertreter mit großer Gelassenheit an sich abprallen.

Die AOK Nord Ost wird sich jetzt nochmals beraten und es wird sich zeigen, ob eine zweite Verhandlungsrunde sinnvoll sein kann. Extrem schwierig wird es für Berlin. Derzeit kann nicht gesagt werden, wie es dort weiter geht. Die Gremien des IFK werden nach Ostern über eine angemessene Strategie beraten. Wir halten Sie informiert.

Weitere Artikel

BSG weist Revision der Berufsverbände zurück

2025 | 19.12. Am 18.12.2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt und endete mit einem mündlichen Urteil.

therapro: Messeauftakt für die Heilmittelbranche

2025 | 16.12. Vom 30. Januar bis zum 1. Februar 2026 ist der IFK erneut auf der „therapro – Fachmesse + Kongress“ in der Messe Stuttgart vertreten und begrüßt alle Besucherinnen und Besucher an seinem Messestand. Auch in diesem Jahr ist der IFK als Mitglied des SHV am zweiten Messetag an einen festen Programmhöhepunkt abseits des Messegeschehens beteiligt: das traditionelle „SHV konkret“.

Beihilfesätze in NRW steigen zum 1. Januar 2026

2025 | 11.12. Nordrhein-Westfalen hat zum 1. Januar 2026 als erstes Bundesland die beihilfefähigen Höchstsätze für seine Landesbeamten auf GKV-Niveau angehoben und reagiert damit auf die ab Januar geltenden Vergütungserhöhungen im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen.