SHV bei Anhörung zum DVPMG

Im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags fand am 14. April 2021 die Anhörung des Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) statt.

Es war die zweite Anhörung dazu in dieser Woche und wieder ging es um ein typisch „Spahn‘sches“ Omnibusgesetz. Die Vorlage hat 179 Seiten und enthält jede Menge „Digitales“. Videotherapie, Anschluss an die Telematikinfrastruktur und dessen Finanzierung, Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) und die elektronische Verordnung (eVO) sind einige beispielhafte Inhalte, die uns Heilmittelerbringer direkt betreffen. Der Gesetzentwurf nennt dafür erstmals konkrete Termine für die einzelnen Berufsgruppen.

 

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) hat für seine Mitgliedsverbände eine Stellungnahme abgegeben und die konkreten Inhalte des Gesetzentwurfs zu den oben genannten Themen begrüßt. Dabei hat er die Möglichkeit zu einer früheren freiwilligen Anbindung der Heilmittelerbringer sowie die Übernahme der dafür entstehenden Kosten gefordert. Auch die vollständigen Zugriffsrechte auf die ePA (bei Einverständnis des Patienten), der Einbezug bei der Entwicklung der eVO und die Möglichkeit, auch als Heilmittelerbringer therapieunterstützende Apps zu verordnen, waren zentrale Inhalte der SHV-Stellungnahme. Bei der Anhörung hat Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV, vertreten.

 

Weitere Artikel

Resolution: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung

2026 | 27.04. Das Bündnis Gesundheit – ein Zusammenschluss von mehr als 40 Verbänden und Organisationen des Gesundheitswesens – stellt fest, dass das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in seiner aktuellen Form weder dem Anspruch einer nachhaltigen Reform noch den Erfordernissen einer verlässlichen Patientenversorgung gerecht wird.

Aktualisierung der Weiterbildungsregelungen in der Physiotherapie

2026 | 27.04. Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen physiotherapeutischen Berufsverbände haben die Anlage 7 – Weiterbildung des Bundesrahmenvertrags nach § 125 SGB V modernisiert. In einem ersten Schritt wurden die Weiterbildungen KG Gerät, Manuelle Therapie (MT) und Komplexe Physikalische Entstauungstherapie (KPE) (ehemals MLD) aktualisiert.