SHV trifft den gesundheitspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion für den Bereich Heilmittel Dr. Roy Kühne

Der Spitzenverband der Heilmittelverbände e. V. (SHV) blickt gespannt auf die im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung vereinbarten Positionen zur Gesundheitspolitik, die die Gesundheitsfachberufe betreffen. Daher traf sich der Vorstand des SHV am 21. März 2018 mit dem Gesundheitsexperten und Bundestagsmitglied Dr. Roy Kühne, um gemeinsam die Ziele und Erwartungen in der aktuellen Legislaturperiode auszuloten.

Am Anfang stand der Dank des Vorstandes an Dr. Kühne, MdB, denn der Koalitionsvertrag enthält bereits die Festlegung, dass die Ausbildung in den Heilmittelberufen schnellstmöglich schulgeldfrei gestellt wird. Dies war und ist eine der Kernforderungen des Berufsstandes.

Die Entwicklung der Vergütung auf Basis des HHVG ist erfreulich: Vergütungserhöhungen von bis zu 30% über drei Jahre (2017-2019) sind die Regel und machen die Heilmittelberufe deutlich attraktiver.

Einvernehmlich bestand die Meinung, dass sich in dieser Anpassungsperiode weitere, deutliche Vergütungserhöhungen ab 2020 anschließen müssen. Hier muss der Gesetzgeber rechtzeitig handeln.

Noch der inhaltlichen Ausgestaltung bedarf die Festlegung im Koalitionsvertrag, „für die zukünftigen Herausforderungen die Aufgabenverteilung der Gesundheitsberufe neu zu justieren und den Gesundheitsfachberufen mehr Verantwortung zu übertragen.“ Dies setzt voraus, dass mehr Kompetenzen von den Ärzten z.B. auf die Heilmittelberufe zu übertragen sind. Auch dies entspricht einer alten Kernforderung des Berufsstandes, der mit dem Modell des Direktzugangs (Direct Access) international bewährte Lösungsvorschläge anbietet. Dr. Kühne und der Vorstand des SHV waren sich einig, dass die Diskussion zwischen Politik und Berufsstand über konkrete Maßnahmen nun unverzüglich beginnen muss, damit die Ergebnisse der Diskussion in die ohnehin anstehende Novellierung der Berufsausbildungsgesetze einfließen können.

Weitere Artikel

Der IFK wünscht frohe Ostern!

2025 | 17.04. Von Karfreitag bis einschließlich Ostermontag bleibt die IFK-Geschäftsstelle geschlossen. Ab Dienstag, 22. April 2025 sind wir wieder wie gewohnt für Sie erreichbar.

Vergütung in der Physiotherapie ab 1. April 2025 – letzte Unklarheiten beseitigt

2025 | 16.04. Die gute Nachricht zuerst: Die Unklarheiten, die zuletzt noch mit dem GKV-Spitzenverband hinsichtlich der Abrechnung von Blankoverordnungen bestanden, konnten inzwischen beseitigt werden. Die schlechte Nachricht ist, dass zwischen konventionellen Verordnungen (Vertrag nach § 125 SGB V) und Blankoverordnungen (Vertrag nach § 125a SGB V) nun unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten angewendet werden müssen.

C wie Checkliste: Was sind die wichtigsten Punkte bei Praxisgründung oder -übernahme?

2025 | 15.04. Die Gründung oder Übernahme einer Physiotherapiepraxis ist ein großes Unterfangen, das alle Lebensbereiche des Praxisinhabers in spe betrifft. Die finanziellen und geschäftlichen Grundlagen müssen geklärt werden, aber auch die persönlichen Voraussetzungen spielen eine Rolle. Doch bange machen gilt nicht: Wer eine Checkliste erstellt, ist auf der sicheren Seite, dass kein Aspekt vergessen wird.