Therapeutische Patientenversorgung sichern

Die Beratungen für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) im Gesundheitsausschuss und im Deutschen Bundestag sind auf der Zielgeraden. Zum 01. Mai 2019 soll dieses umfangreiche Gesetz in Kraft treten, das zahlreiche Änderungen für Patienten, aber auch für Therapeuten bringen wird. Doch nun soll es zu Verzögerungen bei der Umsetzung der Verbesserungen kommen.

So soll die Anpassung der Preise auf Landesebene auf den Bundeshöchstpreis im Heilmittelbereich erst zum 1. Juni 2019 greifen und damit zwei Monate später als ursprünglich vorgesehen. Für die Verhandlungen neuer Bundesverträge sieht der Gesetzentwurf aktuell sogar eine Verschiebung um drei Monate nach hinten auf den 1. April 2020 vor. Auch das Inkrafttreten der sogenannten Blankoverordnung wurde auf spätestens 15. November 2020 verschoben.
Der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) und dessen Mitgliedsverbände fordern die Politik auf, diese Verzögerungen nochmals zu überdenken, um die im Gesetz vorgesehenen Verbesserungen den Therapeuten nicht unnötig lange vorzuenthalten. Dieser und weitere Punkte werden auch Thema bei der Auftaktveranstaltung der therapie Leipzig sein, bei der am 7. März 2019 um 9:30 Uhr unter anderem auch die gesundheitspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen vertreten sind. Natürlich nehmen auch die Vorsitzenden der SHV-Verbände teil. „Ja, die Veränderungen, die aus dem TSVG resultieren, sind für alle Beteiligten zeitlich ambitioniert, aber die damit verbundenen Verbesserungen für Therapeuten und Patienten sind längst überfällig und daher schnellstmöglich umzusetzen, um die flächendeckende Patientenversorgung nicht noch stärker zu gefährden“, erklärt Ute Repschläger, Vorsitzende des SHV.
Um was geht es im TSVG für Therapeuten genau? Bessere Vergütung, weniger Bürokratie und mehr Entscheidungsfreiheit der Therapeuten zu Gunsten der Patienten. Mit diesen Forderungen ist der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) an die Politik herangetreten. Mit Argumenten und harten Zahlen hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn Optimierungen der Versorgung mit Heilmitteln in den Entwurf des TSVG und damit in die Beratungen des Deutschen Bundestag zum TSVG eingebracht.
So wird es zum Beispiel im ersten Schritt eine Vergütungsliste mit bundeseinheitlichen (Höchst-)Preisen für Heilmittel geben. Diese Liste wird die Basis für die sich anschließenden Gebührenverhandlungen der maßgeblichen Verbände mit dem GKV-Spitzenverband sein. Bei diesen Gebührenverhandlungen wird zudem erstmalig auf die Kostenstrukturen der Praxen abgestellt werden müssen, das heißt die Vergütungen werden erstmalig die Kostenstrukturen abbilden.
Die Deckelung der Gebührenverhandlungen durch die Grundlohnsummenbindung wird mit dem TSVG dauerhaft aufgehoben. Für den SHV und dessen Mitgliedsverbände ist das ein Meilenstein für die Heilmittelversorgung in Deutschland, der ihnen erlaubt, endlich betriebswirtschaftlich kalkulierte Preise auf Bundesebene zu verhandeln. Diese Entwicklungen begrüßen wir ausdrücklich, weil sie schon kurz- und mittelfristig dazu beitragen, die Rahmenbedingungen zu verbessern und so die Heilmittelberufe wieder attraktiv zu machen. Dies ist unerlässlich, um die Patientenversorgung in der Fläche nachhaltig zu verbessern, betont die SHV-Vorsitzende.

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