csm_Screenshot_Gesundheitsportal_355aa57c19.jpg

Unabhängige und leicht verständliche Gesundheitsinfos

Das „Nationale Gesundheitsportal“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist online: Auf der Internetseite www.gesund.bund.de finden Interessierte ab sofort objektive, verständliche und verlässliche Informationen zu verschiedenen Krankheitsbildern sowie Tipps für eine gesunde Lebensführung. Damit sollen Patienten gemeinsam mit Ärzten und Therapeuten informierte Entscheidungen treffen können.


Screenshot Startseite www.gesund.bund.de


Ute Repschläger, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), begrüßt das Projekt. „Je mehr jemand über seine eigene Gesundheitsversorgung weiß, desto erfolgreicher kann die Prävention oder Therapie verlaufen“, erklärt sie. Der IFK ist über den Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) Mitglied in der Allianz für Gesundheitskompetenz, die bei der Entwicklung des Portals mit dem BMG zusammengearbeitet hat.


Das Nationale Gesundheitsportal legt besonderen Wert darauf, dass bei den dargestellten Krankheitsbildern die unterschiedlichen Behandlungsmöglichkeiten neutral und unabhängig vorgestellt werden. Im Artikel zu einem Kreuzbandriss werden beispielsweise die wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Therapieerfolg nach einer konservativen Behandlung und nach einer Operation gegenübergestellt.


Dabei gehen die Autoren auch auf den Wert der Physiotherapie während der Rehabilitation ein. Egal ob OP oder nicht – in beiden Fällen sei es unter anderem wichtig, die Oberschenkelmuskulatur gezielt zu stärken. „Eine Physiotherapie ist deshalb bei allen Behandlungen sinnvoll“, resümieren die Autoren.


Mehr Informationen über das Nationale Gesundheitsportal gibt es auf der Internetseite www.gesund.bund.de.

Weitere Artikel

Mit KIM und TIM effizient, sicher und schnell im Praxisalltag kommunizieren

2026 | 03.08. Heute beginnen wir mit unserer ersten Internetmeldung aus der Reihe „TI: Schluss mit dem Aufschieben“ in der wir uns mit den Zielen der TI beschäftigen und aufzeigen, wie KIM und TIM Ihren Praxisalltag erleichtern können. Hauptzweck der TI ist die Verbesserung der Versorgungsqualität, indem alle Leistungserbringer auf sämtliche medizinische Informationen wie beispielsweise Vorbefunde oder Medikationspläne zugreifen können – und das datenschutzkonform, um die sensiblen Gesundheitsdaten zu schützen.

Unternehmerluft schnuppern: IFK-Businessplanwettbewerb lockt mit 4.000 Euro Preisgeld

2026 | 31.07. Wie wäre es mit 2.500 beziehungsweise 1.500 Euro und gleichzeitig noch ein wenig Unternehmerluft schnuppern? Mit dem IFK-Businessplanwettbewerb wird das möglich! Auch dieses Jahr können Physiotherapieschüler oder -studenten wieder einen Businessplan für eine fiktive Physiotherapiepraxis mit bis zu drei therapeutischen Mitarbeitern entwerfen und beim IFK einreichen. Eine fachkundige Jury bewertet die Konzepte und kürt die Ersteller der beiden besten Pläne

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Kraft getreten: Auswirkungen auf die versorgungsbezogene Pauschale

2026 | 30.07. Mit der Unterzeichnung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 29. Juli 2026 wird die erste Auswirkung des BStabG in der Physiotherapie und Ergotherapie ab dem 30. Juli 2026 wirksam. Die versorgungsbezogene Pauschale für den erhöhten Aufwand bei der Blankoverordnung entfällt. Diese gesetzliche Vorgabe gilt für alle Blankoverordnungen ab Ausstellungsdatum 30. Juli 2026.